WIR SIND DER VERFASSUNGSSCHUTZ!
Neulich hat mir ein Journalist – einer, von dem man das nicht erwarten würde -, gesagt, die AfD in Sachsen-Anhalt habe den Parlamentsbetrieb belebt und der Demokratie gut getan. Die Debatten in den Monaten vor der Wahl seien doch recht einschläfernde Pflichtübungen gewesen, nun aber werde richtig debattiert. Das müsse man anerkennen.
So langsam dämmert bei dem einen und anderen von denen, die wir vielleicht etwas zu pauschal unter dem Etikett Lügenpresse“ subsumieren, die Erkenntnis, daß die AfD doch nicht die Wiedergängerin der NSDAP ist und keine Gefährdung für die Demokratie, sondern – im Gegenteil – die Schocktherapie, die unsere Demokratie braucht, um nicht den Kältetod zu sterben.
Angesichts solcher Signale mitten aus dem Mainstream, die sich in letzter Zeit häufen, ist es mir unverständlich, wie gerade in diesen Tagen eine aberwitzige Debatte ausbrechen konnte, in der es um nichts anderes ging als darum, daß wir in Gefahr stünden, vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden, und uns dagegen wappnen sollten, indem wir uns prophylaktisch von allem möglichen distanzieren.
Das Ganze erinnert in all seiner Irrationalität an urreligiösen Abwehrzauber, wie er in vormodernen Stammesgesellschaft üblich ist. Wir hängen uns wie Amulette Distanzierungserklärung nach Distanzierungserklärung um den Hals und glauben, so den bösen Blick des Verfassungsschutzes abzuwehren: Erst Pegida, jetzt die Identitäre Bewegung. Morgen vielleicht die Deutsche Burschenschaft.
Überall wird der Extremist gewittert. Ganz konform mit dem unter etablierten Parteien üblichen Doppelstandard geht es dabei natürlich nur um Rechtsextremismus, nie um Linksextremismus. „Extremismus“ heult die politische Meute und vergißt dabei, was „Extremismus“ überhaupt bedeutet.
Der Begriff ist rechtlich klar definiert als eine gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Einstellung. Was die freiheitlich demokratische Grundordnung umfaßt, legt § 4, Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fest. Der Absatz sei in extenso zitiert:
(2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen:
a)das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
b)die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
c)das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
d)die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
e)die Unabhängigkeit der Gerichte,
f)der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und
g)die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.
Jetzt atmen wir einmal durch und fragen uns in aller Ruhe: Will vielleicht jemand von uns das „Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition“ einschränken? Gelüstet es uns danach, die „Unabhängigkeit der Gerichte“ aufzuheben? Liebäugeln wir mit einer „Gewalt- und Willkürherrschaft“? Ich bin nun mehr als drei Jahre in der AfD aktiv und mir ist noch niemand begegnet, der auch nur einen Aspekt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung angezweifelt hätte.
Auch Abschnitt g) ist keine Ausnahme, denn, „Religionsfreiheit ist kein Supergrundrecht“ (Höcke) und „Migration ist kein Menschenrecht“ (Meuthen). Wir können fordern, den Islamverbänden Einhalt zu gebieten und illegale Einwanderer rigoros auszuweisen, ohne daß wir mit der Grundordnung unseres Staates in Konflikt geraten. Im Gegenteil: Wenn man sich § 4, Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes durchliest und an die Verhältnisse denkt, die heute in unserem Land herrschen, gewinnt man eher den Eindruck, daß wir mit unseren Forderungen mehr als andere diese Grundordnung respektieren. Unser Gewissen ist rein. Wir müssen keine Angst haben, vom Verfassungsschutz überwacht zu werden. Gleiches gilt im übrigen auch für Pegida und alle IB-Gruppen, die mir persönlich bekannt sind.
Wenn wir aber keine Angst haben müssen, zu Recht beobachtet zu werden, dann wäre da nur noch die Angst, daß wir zu Unrecht beobachtet werden. Diese Angst aber ist nicht begründet, damit nicht legitim und also mit einem anderen Wort: Feigheit. Würden wir zu Unrecht beobachtet, wäre es unsere Pflicht, nicht zu kuschen, sondern uns gegen diese Anfeindung der Demokratie zu verteidigen. Erst dann wären wir echte Demokraten und nicht nur Schönwetterdemokraten.
Wollen wir echte Demokratien sein, müssen wir die Demokratie zur Not auch gegen einen Verfassungsschutz verteidigen, der seine Grenzen überschreitet. Er ist letztlich eine Regierungsbehörde, und groß ist die Versuchung, in der Beobachtungspraxis die Fortsetzung der Parteipolitik mit anderen Mitteln zu sehen. Wie das Beispiel der Republikaner zeigt, die sich während der 90er Jahre vor Gericht erfolgreich gegen die Erwähnung in den Verfassungschutzberichten von Rheinland-Pfalz und Berlin gewehrt hatten, kommt es tatsächlich vor, daß der Verfassungsschutz sich vergreift und dann von Gerichten in seine Schranken gewiesen werden muß. Ein weiteres Beispiel ist die Junge Freiheit, die sich 2007 in einem Aufsehen erregenden Prozeß aus dem Verfassungsschutzbericht herausgeklagt hat. In ähnlicher Weise hat sich auch das Zuerst-Magzin aus den Berichten herausgeklagt, und damit sind die Beispiele keinesfalls erschöpft.
Das heißt nicht, daß wir die Hinweise des Verfassungsschutzes ignorieren sollten. Wir brauchen aber einen kritischen Blick auf die Akteure. Wir müssen die Urteile des Verfassungsschutzes prüfen, uns mit ihnen auseinandersetzen und uns dann ein eigenes Urteil erlauben. Eine mündige, aufgeklärte Distanz ist gefragt, keine Extremismus-Panik, in der alle vergessen, was hier verhandelt wird und worauf es eigentlich ankommt.
Wenn wir die Urteile des Verfassungsschutzes kritiklos hinnehmen, akzeptieren wir sie als autoritäre Machterweisungen. Das können wir tun, wir sollten uns dann aber bitte nicht mehr „Demokraten“ nennen und uns nicht mehr auf jene Ordnung berufen, die sich die Freiheitliche nennt. Ein solches Verhalten ist das genaue Gegenteil von Freiheitlichkeit; es knüpft an die schlechtesten Traditionen des Obrigkeitsstaates an.
Wenn dann auch noch die mißbräuchliche Beobachtung oder Beobachtungsandrohnung innerhalb unserer Partei mißbraucht wird, um Mitstreiter, die als Konkurrenten empfunden werden, zu schaden, dann sind wir keine Verteidiger, sondern in einem doppelten Sinn die Totengräber der Demokratie: Wer so handelt, erstickt nicht nur die Demokratie außerhalb, sondern auch innerhalb unserer Partei. Wir haben das nicht nötig. Wir sind gefestigte Demokraten genug, daß wir uns durch Androhungen von Ministerialbehörden nicht einschüchtern lassen müssen. Wir selbst schützen die Verfassung. Das auch und gerade – Stichwort grundgesetzwidrige Völkerwanderung nach Deutschland – gegenüber den Verfassungsbrechern der Altparteien. Wir, die AfD, sind die deutsche Grundgesetzpartei.
Hans-Thomas Tillschneider