12. September 2016

POLITISCHER GESINNUNGSTERROR STATT SCHUTZ VOR ECHTER KRIMINALITÄT!

Im Koali­ti­ons­ver­trag heißt es: „Die kon­se­quen­te Bekämp­fung rechts­extre­mis­ti­scher und frem­den­feind­li­cher Straf­ta­ten sowie von Hass­kri­mi­na­li­tät ist uns ein beson­de­res Anlie­gen.“ Die Poli­zei soll eigens dazu im Inter­net auf Strei­fe gehen. Von lin­ker Gewalt ist nicht die Rede, an ande­rer Stel­le aber von den Opfern „homo­pho­ber Hass­kri­mi­na­li­tät“, für die unse­re Regie­rung einen eige­nen „Ansprech­part­ner“ bei den Staats­an­walt­schaf­ten ein­rich­ten will. 

Ich mei­ne: Straf­ta­ten sind Straf­ta­ten und müs­sen unab­hän­gig davon, wel­chen poli­ti­schen Hin­ter­grund sie haben, als sol­che ver­folgt wer­den. Der neue Begriff der „Hass­kri­mi­na­li­tät“ dient in Wahr­heit dazu, unlieb­sa­me poli­ti­sche Mei­nungs­äu­ße­run­gen zu kri­mi­na­li­sie­ren. Anstatt unbe­schol­te­nen Bür­gern, die ihre Mei­nung frei äußern, im Inter­net hin­ter­her zu schnüf­feln, soll­te die Regie­rung sich bes­ser auf die Bekämp­fung ech­ter Kri­mi­na­li­tät kon­zen­trie­ren. Hier besteht näm­lich gera­de in Sach­sen-Anhalt, dem laut Sta­tis­tik unsi­chers­ten Flä­chen­land, ein ech­tes Problem.