POLITISCHER GESINNUNGSTERROR STATT SCHUTZ VOR ECHTER KRIMINALITÄT!
Im Koalitionsvertrag heißt es: „Die konsequente Bekämpfung rechtsextremistischer und fremdenfeindlicher Straftaten sowie von Hasskriminalität ist uns ein besonderes Anliegen.“ Die Polizei soll eigens dazu im Internet auf Streife gehen. Von linker Gewalt ist nicht die Rede, an anderer Stelle aber von den Opfern „homophober Hasskriminalität“, für die unsere Regierung einen eigenen „Ansprechpartner“ bei den Staatsanwaltschaften einrichten will.
Ich meine: Straftaten sind Straftaten und müssen unabhängig davon, welchen politischen Hintergrund sie haben, als solche verfolgt werden. Der neue Begriff der „Hasskriminalität“ dient in Wahrheit dazu, unliebsame politische Meinungsäußerungen zu kriminalisieren. Anstatt unbescholtenen Bürgern, die ihre Meinung frei äußern, im Internet hinterher zu schnüffeln, sollte die Regierung sich besser auf die Bekämpfung echter Kriminalität konzentrieren. Hier besteht nämlich gerade in Sachsen-Anhalt, dem laut Statistik unsichersten Flächenland, ein echtes Problem.