27. August 2016

BLEIBERECHT FÜR ALLE!

Die “Kenia-Koali­ti­on” setzt bei Abschie­bun­gen – so steht es in ihrem Ver­trag – allen Erns­tes auf „das Prin­zip Frei­wil­lig­keit“. Sie lehnt „geson­der­te Erst­auf­nah­me­stel­len nur für Flücht­lin­ge, die schnell abge­scho­ben wer­den sol­len, … grund­sätz­lich ab“, und sie will eine Gesund­heits­kar­te für Asyl­be­wer­ber ein­füh­ren, damit die­se wie Deut­sche zum Arzt gehen kön­nen. Immer wie­der spricht die Lan­des­re­gie­rung im Zusammen­hang mit den Flücht­lin­gen von Inte­gra­ti­on, will also die Flücht­lin­ge in unse­re Gesell­schaft ein­glie­dern. Die Bot­schaft ist klar: Rich­tet Euch hier dau­er­haft ein!

Ich mei­ne: Es kann bei Flücht­lin­gen nicht um Inte­gra­ti­on gehen, denn Flücht­lin­ge genie­ßen nur ein Gast­recht auf Zeit so lan­ge, wie die Flucht­grün­de bestehen, und kei­nen Tag län­ger. Wir soll­ten ihnen klar­ma­chen, daß ihr Auf­ent­halt bei uns kei­ne dau­er­haf­ter ist. Und wenn kei­ne Flucht­grün­de bestehen, sind sie unver­züg­lich und selbst­ver­ständ­lich auch gegen ihren Wil­len abzu­schie­ben. Wer unter bewuß­ter Ver­let­zung gül­ti­ger Ein­rei­se­be­stim­mun­gen zu uns gekom­men ist, wird, wenn er hier ist, wohl kaum aus frei­en Stü­cken das tun, was das Gesetz von ihm ver­langt, und wie­der aus­rei­sen. Ist die “Kenia-Koali­ti­on” wirk­lich so naiv, das zu glau­ben, oder tut sie nur so?