Immer wenn es gilt, Deutschland zu schaden, stehen die Grünen an der Spitze!
02.06.16
4. Sitzungsperiode des Landtags von Sachsen-Anhalt
Einbringungsrede zu einem Antrag der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, mit dem wir die Landesregierung auffordern, im Bundesrat für die Erklärung von Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsländern zu stimmen.
IMMER WENN ES GILT, DEUTSCHLAND ZU SCHADEN, STEHEN DIE GRÜNEN AN DER SPITZE!
“Laut Antrag der AfD-Fraktion sollen die Vertreter des Landes Sachsen-Anhalt für den aktuellen Asylkompromiss des Deutschen Bundestags stimmen, der voraussichtlich in der Plenarsitzung des Bundesrats am 17. Juni 2016 zur Abstimmung gestellt werde. Die Zustimmung zum Asylkompromiss sei das Mindeste, was die Landesregierung tun könne, um die Migrantenkrise eindämmen zu helfen, so die AfD.” [Landtag von Sachsen-Anhalt]
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Transkript
Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4
Beratung
Zustimmung des Landes Sachsen-Anhalt zum Asylkompromiss im Bundesrat
Antrag Fraktion AfD – Drs. 7/72
Einbringer ist der Abg. Dr. Tillschneider. Sie haben das Wort.
Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 13. Mai hat der Deutsche Bundestag ein Gesetzesentwurf angenommen, der Algerien, Marokko und Tunesien als asylrechtlich sichere Herkunftsländer einstuft. Der Gesetzesentwurf bedarf, um in Kraft zu treten, noch der Zustimmung durch den Bundesrat.
Unsere Landesregierung plant, sich bei der Abstimmung der Stimme zu enthalten, obwohl CDU und SPD, die beiden Regierungsparteien im Bund und die Urheber des Gesetzentwurfes, auch an unserer Landesregierung beteiligt sind.
Allem Anschein nach bestimmt eine stark linksorientierte Splitterpartei, die bei den letzten Wahlen in Sachsen-Anhalt mit mehr Glück als Verstand die Fünf-Prozent-Hürde genommen hat,
(Zustimmung bei der AfD)
den Kurs der Landesregierung.
(Unruhe bei der LINKEN)
Das sollten sich dieses Parlament und vor allem die Bürger von Sachsen-Anhalt nicht gefallen lassen.
(Beifall bei der AfD – André Poggenburg, AfD: Werden sie auch nicht!)
Die Lage ist ernst. Im letzten Jahr konnten 1,1 Millionen Einwanderer illegal nach Deutschland gelangen. Das ist eine Völkerwanderung mit unkalkulierbaren sozialen, kulturellen und ökonomischen Auswirkungen.
Erika Steinbach, eine der wenigen vernünftigen Stimmen in der CDU,
(Unruhe bei der CDU)
hat neulich der Bundesregierung vorgeworfen, mit der Grenzöffnung das Parlament übergangen und das geltende Aufenthaltsrecht gesprengt zu haben. Steinbach hat auf die enormen finanziellen Belastungen hingewiesen und hat auch, was in meinen Augen noch viel wichtiger ist, festgestellt, dass Deutschland in Gefahr steht, aufgrund der kulturfremden Einwanderer – ich zitiere – „einen irreparablen Identitätsverlust“ zu erleiden“. Bravo, Frau Steinbach!
(Beifall bei der AfD – Sebastian Striegel, GRÜNE: Wie schwachsinnig ist denn das?)
Ihre CDU-Parteifreunde im Bund
(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)
und hier in Sachsen-Anhalt sollten sich ein Beispiel an ihr nehmen.
Die Bundesregierung, unter Führung der schlechtesten Kanzlerin aller Zeiten, hat mahnende Stimmen wie die von Erika Steinbach lange ignoriert.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Das ist auch gut so!)
Erst in den letzten Monaten ringt sich die Bundesregierung langsam, langsam zu einer Verschärfung des Asylrechts durch.
Wir von der AfD-Fraktion finden, in dieser Situation ist es, unabhängig von der Parteizugehörigkeit, die Pflicht jedes Politikers, der die Interessen unseres Landes vertritt, solche Bemühungen zu unterstützen und zu ermutigen, wo er nur kann.
(Beifall bei der AfD)
Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, um diese Völkerwanderung einzudämmen.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Alle?)
Wir müssen alles tun, um den Schaden zu minimieren, der uns durch die zügellose Masseneinwanderung bislang entstanden ist und weiter entstehen kann.
Und was tun die GRÜNEN in dieser Krise der Nation? – Die GRÜNEN haben nichts Besseres zu tun, als jede auch noch so geringe Einschränkung des Asylrechts zu blockieren.
Immer, aber auch wirklich immer, wenn es gilt, Deutschland zu schaden, stehen die GRÜNEN an der Spitze.
(Lebhafter Beifall bei der AfD)
Ich würde gern einmal wissen, was in ihnen vorgeht.
(Swen Knöchel, DIE LINKE: Und dafür schätzen wir sie!)
- Vielen Dank für den entlarvenden Zwischenruf.
Das Einzige, was man gegen diesen Gesetzesentwurf sagen kann, ist, dass er nicht weit genug reicht. Das zeigt allein schon ein Blick auf die Zahlen: Im vergangenen Jahr sind 14 000 Algerier, 10 000 Marokkaner und 2 000 Tunesier nach Deutschland bekommen.
(Swen Knöchel, DIE LINKE: Und das ist eine Völkerwanderung? Oh!)
Zusammengenommen, gerade einmal 26 000 Personen oder eben nur knapp 2,4 % aller 1,1 Millionen Einwanderer.
Werte Damen und Herren! Das ist eine vernachlässigbare Größe.
Dass Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden, bedeutet dabei nicht einmal, dass Personen aus diesen Ländern keine Asylanträge mehr stellen dürften. Es bedeutet lediglich, dass die Anträge schneller bearbeitet werden.
Für 2,4 % der Einwanderer laufen, wenn das Ganze überhaupt durchkommen sollte, die Asylverfahren künftig etwas schneller. An die Adresse der Bundesregierung muss ich sagen: Diese kosmetische Maßnahme als großen politischen Wurf zu verkaufen, ist reine Volksverdummung.
(Beifall bei der AfD)
Das Gesetz bewirkt für eine winzige Minderheit aller Asylanten nicht mehr als eine einfache Beweislastumkehr. Der Antragsteller muss nun beweisen können, dass er verfolgt wurde. Das aber sollte, so will ich meinen, im Grunde für alle Anträge gelten.
Problematisch ist an dem Gesetz auch die Art und Weise, mit der es begründet wurde. Die Bundesregierung hat mit einem Aufwand, den ich für völlig überzogen halte, geprüft, ob und inwiefern die drei Maghreb-Staaten westeuropäischen Standards entsprechen, also ob Frauen in unserem Sinne gleichberechtigt sind, ob die Todesstrafe angewandt wird, wie es um die Demokratie und die Anerkennung von Menschenrechten steht etc. etc. etc.
Ein Land kann nach der Auffassung der Bundesregierung allem Anschein nach nur dann zu einem sicheren Herkunftsland erklärt werden, wenn es westeuropäische Standards erfüllt,
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Aber Menschenrechte sind nicht verhandelbar!)
was bei den meisten nichteuropäischen Ländern naturgemäß wohl eher weniger der Fall sein dürfte.
Das Ergebnis dieser Prüfung war dann überraschenderweise aber doch, dass in Tunesien, Algerien und Marokko annähernd westliche Standards herrschen und die drei Maghreb-Staaten also guten Gewissens zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden können.
Dem widersprechen die GRÜNEN. Nach der Auffassung der GRÜNEN steht die Behandlung speziell von Homosexuellen in Tunesien, Algerien und Marokko einer Anerkennung als sichere Herkunftsländer entgegen. Homosexualität ist in Tunesien, Algerien und Marokko strafbar, wird aber nicht systematisch verfolgt. Nur wer seine Homosexualität offen zur Schau stellt, der kann in die Lage kommen, strafrechtlich belangt zu werden. Homosexuelles Verhalten wird also, wenn es sich nicht allzu aufdringlich präsentiert, in Tunesien, Algerien und Marokko geduldet.
Gerade das aber also eine gewisse Zurückhaltung im öffentlichen Raum soll nach der Auffassung der GRÜNEN unzumutbar sein. Sie berufen sich dabei auf den Gerichtshof der Europäischen Union, der im Jahr 2013 tatsächlich entschieden hat, dass Asylbewerbern schlechterdings nicht zugemutet werden kann, ihre sexuelle Neigung nicht öffentlich zu zeigen.
Ich persönlich halte es für eine Frage des Anstandes, meine Mitmenschen nicht in aller Öffentlichkeit mit meinen sexuellen Neigungen zu behelligen,
(Beifall bei der AfD – André Poggenburg, AfD: Richtig!)
aber der Gerichtshof der Europäischen Union scheint da anders zu ticken.
Worauf will ich hinaus? – Für denjenigen, der den Gerichtshof der Europäischen Union als maßgebliche Autorität anerkennt und so an die Sache herangeht wie die Bundesregierung, haben die GRÜNEN wohl oder übel recht.
Das ist allerdings kein Argument für den Standpunkt der GRÜNEN, sondern ein sehr starkes Argument dagegen, sich dem Gerichtshof der Europäischen Union zu unterwerfen und ein Argument dagegen, so an die Sache heranzugehen wie die Bundesregierung.
Wenn wir jedem Land, das nicht den Vorstellungen von Menschenrechten anhängt, die heute in der EU gepflegt werden, eben dies als Asylgrund anerkennen, dann genießt bald die halbe Welt Asylrecht in Deutschland.
(Beifall bei der AfD – André Poggenburg, AfD: Richtig!)
Viel besser fände ich es, wir würden nur das zum Maßstab nehmen, was innerhalb des Herkunftslandes als Recht und Unrecht gilt. Echte asylrelevante Verfolgung würde nur dann vorliegen, wenn die in einem Herkunftsland geltenden internen Standards verletzt werden.
(Zuruf von der LINKEN: Unmenschlich!)
Asylrelevante Verfolgung läge aber nicht vor, wenn ein Land von Rechts wegen anders unter Strafe stellt, als dies heute in der BRD der Fall ist. Wenn etwas in einem Land allgemein anerkanntes Recht ist, gehört es zu dessen Kultur und kann kein Verfolgungsgrund sein.
(Zuruf von der LINKEN)
Wenn öffentlich exponierte Homosexualität in islamischen Ländern anders als heute bei uns unter Strafe steht, eben weil es islamische Länder sind, kann darin doch kein Grund liegen, Homosexuellen aus diesen Ländern Asylrecht zu gewähren.
(Zurufe von der LINKEN)
Apropos Homosexualität: In der BRD wurden von 1949 bis 1969 schätzungsweise 50 000 bis 100 000 Ermittlungsverfahren wegen homosexueller Handlungen eingeleitet.
(Unruhe bei der LINKEN)
Der § 175 StGB wurde massenhaft und systematisch angewandt. Die rechtliche Verfolgung war damit deutlich strenger als heute in den Maghreb-Ländern. Wenn es aber den Homosexuellen in Tunesien, Algerien und Marokko heute bedeutend besser geht, als in der BRD zwischen 1949 und 1969, dann kann man doch nicht davon sprechen, dass jemand verfolgt wird. Oder wollen Sie ernsthaft behaupten, dass es sich bei der Bundesrepublik Deutschland unter Adenauer um kein sicheres Herkunftsland gehandelt hat?
(Lebhafter Beifall bei der AfD – Zurufe von der LINKEN)
Die GRÜNEN meinen, überall auf der Welt müsse das zu 100 % herrschen, was sie hier und heute für gut und richtig halten. Das zeugt nicht gerade von einem weiten Horizont, den sie sich immer so gern zuschreiben. Das ist ignorant, engstirnig und totalitär und alles in einem Begriff: grüne Politik.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Wir reden von Rechten! Die müssen nicht homosexuell werden!)
Auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung atmet diesen Ungeist und leidet so gesehen unter einem Begründungsdefizit. Er ist widersprüchlich, weil er einerseits eine extensive Auslegung von Menschenrechten voraussetzt, anderseits aber nicht bereit ist, die Konsequenzen daraus zu ziehen. Dieser Widerspruch ließe sich jedoch durch eine restriktive Auslegung des westlichen Menschenrechtsgedankens auflösen.
Wir denken deshalb, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung trotz aller beschriebenen Mängel einen brauchbaren Ansatzpunkt bietet und fordern unsere Landesregierung auf, sich im Bundesrat nicht der Stimme zu enthalten, sondern bitte für den Gesetzentwurf zu stimmen.
Allerdings sollte die CDU einmal überlegen, ob sie künftig keinen anderen Ansatz wählt, um Asylrechtsverschärfungen zu begründen. Solange sie jedenfalls in einem linksideologischen Rahmen argumentiert und dessen Prämissen akzeptiert, werden die GRÜNEN immer im Vorteil sein.
Dass leider auch die CDU von ideologischer Verblendung nicht ganz frei ist, zeigt uns auf das Schönste, ihre erste Reaktion auf unseren Antrag. Sie haben uns vorgestern in einer Pressemitteilung Rassismus vorgeworfen, weil wir in unserer Antragsbegründung festgestellt haben, dass die Kriminalität bei Einwanderern aus den Maghreb-Ländern besonders hoch ist.
Das, werte Kollegen, nennt man nicht Rassismus, das nennt man Mut zur Wahrheit.
(Lebhafter Beifall bei der AfD)
Die Kriminalstatistiken im ganzen Land belegen exorbitante Kriminalitätsraten für Einwanderer aus Nordafrika. Ich will stellvertretend für Hundert andere eine Kölner Kriminalstatistik zitieren, die für den internen Gebrauch gedacht war, aber dann Anfang 2016 doch veröffentlicht wurde. Danach sind von allen in Köln registrierten Marokkanern, Algeriern und Tunesiern 40 % straffällig geworden. Das ist Realität.
Wenn aber die Realität in Ihren Augen rassistisch ist, sehr geehrte Herren Kollegen von der CDU, dann sollten Sie sich fragen, ob nicht auch Ihr Denken schon ein wenig unter ideologischer Verzerrung leidet.
(Lebhafter Beifall bei der AfD – Gabriele Brakebusch, CDU: Wir sind für Sachsen-Anhalt zuständig und nicht für Köln!)
Wir haben nur festgestellt, was der Fall ist. Diesen Befund könnte man rassistisch interpretieren, etwa wenn man behaupten wollte, dass Nordafrikaner qua Veranlagung zu Kriminalität neigen. Aber eine solche Deutung haben wir nicht geliefert. Sie selbst lesen das in unsere Aussagen hinein und sagen damit mehr über sich als über uns.
(Zustimmung bei der AfD)
In meinen Augen erklärt sich der kriminalstatistische Befund dadurch, dass wir aufgrund struktureller Defizite unserer Sozial- und Einwanderungspolitik eine Negativauswahl aus diesen Ländern anziehen. Schuld ist also nicht irgendeine Veranlagung der Nordafrikaner, Schuld ist die Politik.
Wir sind keine Rassisten, wir kritisieren Ihre erbärmliche Politik, und Sie versuchen, sich diese Kritik vom Hals zu schaffen, indem sie uns Rassismus vorwerfen. Ich bitte Sie: Hören Sie damit auf und kehren Sie zu einer sachlichen Debatte zurück!
(Beifall bei der AfD)
Wenn wir ein Asylrecht haben, das uns zwingt, mehr Menschen aufzunehmen, als wir aufnehmen können und wollen, dann sollten wir den Mut haben, dieses Asylrecht drastisch einzuschränken.
Langfristig werden wir ohnehin nicht um eine grundstürzende Reform des Asylrechts – weg von einem subjektiv einklagbaren Recht hin zu einem staatlicherseits verliehenen Gnadenrecht – umhinkommen. Auch heute ist es doch schon so, dass die Anwendung des Asylrechts außenpolitischen Direktiven folgt.
Denken Sie nur an Edward Snowden, der, anders als die meisten derer, die 2015 nach Deutschland eingereist sind, in der Tat politisch verfolgt wurde, aber kein Asyl erhalten hat, weil man wieder einmal unsere amerikanischen Freunde nicht verärgern wollte.
(Beifall bei der AfD)
Wenn aber die Anwendung des Asylrechts, wie dieser Fall zeigt, ganz offensichtlich politischen Maßgaben folgt, dann kann man sich das Theater mit dem subjektiv einklagbaren Recht auch ganz sparen. Die Bundesregierung entscheidet dann, wem sie Asyl gewährt, ohne dass derjenige einen Rechtsanspruch darauf hätte.
Die Asylverfahren, die bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag dauern, die Abschiebung, gegen die dann immer wieder geklagt werden kann, die aufschiebende Wirkung der Einsprüche – all das würde entfallen. Nicht auszumalen, welche Entlastung damit für die Verwaltung und überhaupt für unser Land verbunden wäre.
So weit sind wir leider noch nicht. Es wäre aber gut, wenn wir uns in diese Richtung entwickeln würden. Das, was die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, ist ein winziger Schritt, aber doch ein Schritt in die richtige Richtung.
Wir appellieren an die Vernunft und an den Restpatriotismus der CDU in Sachsen-Anhalt: Die Erklärung der drei Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern ist zwar bloße Symbolpolitik, aber es ist ein richtiges Symbol. Lassen Sie sich nicht von den GRÜNEN am Nasenring durch die Manege führen! Stimmen Sie im Bundesrat für das Gesetz, aber vor allem: Bleiben Sie nicht bei dieser Verschärfung, sondern bringen Sie weitere Verschärfungen auf den Weg! Es geht um unser Land.
(Lebhafter Beifall bei der AfD)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Der Kollege Steppuhn hat eine Frage. – Bitte sehr, Herr Steppuhn.
Andreas Steppuhn (SPD):
Her Kollege, Sie haben gerade den Begriff Rassismus bzw. Rassist von sich gewiesen. Ich würde gern von Ihnen hören, was aus Ihrer Sicht Rassismus ist, wie man ihn definiert und was für Sie ein Rassist wäre.
Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):
Sie nehmen den in der Tagesordnung folgenden Antrag vorweg. Aber ich will es gern schon jetzt sagen: Rassismus ist nach meinem Verständnis die Abwertung von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe.
(Zurufe von der SPD: Hautfarbe?)
- Hautfarbe. Die Abwertung von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe. Das ist für mich Rassismus.
(Hendrik Lange, DIE LINKE: Und kulturellen Rassismus kennen Sie nicht, nein?)
- Darf ich etwas dazu sagen? – Das ist ein Widerspruch in sich; denn Kultur und Rasse haben nichts miteinander zu tun.
(Beifall bei der AfD)
Kultureller Rassismus, das ist wie
(Unruhe)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Wir waren immer noch bei der Beantwortung der Frage von Herrn Steppuhn. – Nun gibt es noch eine Nachfrage von Herrn Borgwardt. Bitte sehr, Herr Borgwardt, Sie haben das Wort.
Siegfried Borgwardt (CDU):
Herr Präsident, keine Nachfrage, sondern der Versuch einer Erklärung, bevor sich hier Legenden bilden in Bezug auf das, was ich tatsächlich gesagt habe. Ich kann keinen Einfluss darauf nehmen, dass Journalisten nur Teilbereiche veröffentlichen. Sie werden mir sicherlich zugestehen, dass man darauf keinen Einfluss nehmen kann.
Ich habe auf eine Nachfrage hin gesagt, dass in der Begründung die undifferenzierte Verallgemeinerung Platz hat Sie wissen selbst, dass das so ist und dass dies teilrassistische Züge in sich trägt. – Das ist meine Originalaussage und diese nehme ich nicht zurück; denn ich sage einmal so: Egal, ob Sie das jetzt mit farbigem oder kulturellem Hintergrund sehen. Aber wenn Sie sagen ich zitiere nur zwei Aspekte , damit könne nur wirksam gegen den Asylmissbrauch der Einwanderer aus diesen Ländern vorgegangen werden, dann unterstellen Sie diesen Einwanderern per se einen zentralen Asylmissbrauch. Das ist zum Beispiel das, was ich vorhin damit meinte.
(André Poggenburg, AfD: Das ist aber kein Rassismus! Es geht um eine Reaktion!)
- Ja, was ist denn das? Das ist doch gegen jede geltende Rechtslage; das wisst ihr doch.
(Unruhe)
Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):
Entschuldigung, darf ich antworten?
Vizepräsident Wulf Gallert:
Warten Sie einmal. – Herr Borgwardt, Sie sind fertig? – Okay. Herr Tillschneider, Sie hätten jetzt die Chance, darauf zu reagieren.
Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann unterstellen Sie uns Rassismus, weil wir den Nordafrikanern unterstellen, Asylmissbrauch zu begehen.
Die Anerkennungsquote, die im verschwindenden Promillebereich liegt, legt ja auch nahe, dass hier systematisch Asylmissbrauch begangen wird. In der Regel hat ein Nordafrikaner, wenn er hierherkommt, keinen Verfolgungsgrund und kommt aus anderen Gründen her. Das ist auch wieder Realität.
(André Poggenburg, AfD: So ist es!)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Jetzt habe ich noch eine Frage von Herrn Dr. Grube gesehen. – Herr Dr. Grube, Sie haben das Wort.
Dr. Falko Grube (SPD):
Herr Dr. Tillschneider, ich habe drei Fragen an Sie. Die erste Frage: Sie unterstellen den GRÜNEN bzw. der linken Seite des Hauses Ideologie. Herr Poggenburg hat dies in seiner Rede vorhin auch getan und ausgeführt, dass die AfD nicht ideologisch sei. Würden Sie diese Auffassung teilen?
Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):
Ja, selbstverständlich.
Dr. Falko Grube (SPD):
Die zweite Frage: Würden Sie den linken Studentenführer Rudi Dutschke als Ideologen bezeichnen?
Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):
Durchaus.
Dr. Falko Grube (SPD):
Zur dritten Frage. Sie sind in der Presse damit zitiert worden, Sie sehen sich selbst als „rechter Rudi Dutschke“. Warum ist der linke ein Ideologe und Sie nicht?
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Herr Tillschneider, Sie haben das Wort.
Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):
Weil sich meine Auffassung, sozusagen die rechte Auffassung, dadurch auszeichnet, dass sie die Welt wahrnimmt, wie sie ist, und dass sie das wahrnimmt, was der Fall ist.
(Lachen bei der SPD, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)
Das ist das genaue Gegenteil von Ideologie. Wir wollen keinen neuen Menschen schaffen. Wir sehen den Menschen, wie er ist. Das ist eine Konstante konservativen rechten Denkens. Insofern bin ich Rudi Dutschke von rechts.