10. Dezember 2019

Kein Fall für den Verfassungsschutz!

Das Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz hat in sei­nem Gut­ach­ten gegen die AfD eine Fül­le angeb­lich ver­fas­sungs­feind­li­cher Zita­te von AfD-Funk­ti­ons­trä­gern zusam­men­ge­tra­gen. Die­se Bele­ge hal­ten einer recht­li­chen Beur­tei­lung nicht stand. Das Meis­te stellt sich schon bei ober­fläch­li­cher Prü­fung als ver­fas­sungs­kon­form her­aus. Die angeb­li­che Ver­fas­sungs­feind­lich­keit spe­zi­ell mei­ner Äuße­run­gen ist das Ergeb­nis einer ten­den­ziö­sen Ver­dachts­her­me­neu­tik, die mei­ne Äuße­run­gen vor dem Hin­ter­grund einer prä­sup­po­nier­ten Ver­fas­sungs­feind­lich­keit ver­steht: Eise­ge­se statt Exege­se, Hin­ein­le­sen statt Auslegen.

Eini­ge weni­ge mei­ner Äuße­run­gen sind lei­der so miß­ver­ständ­lich for­mu­liert, daß sie die­sem Ver­fah­ren Vor­schub leis­ten. Bevor ich die ein­zel­nen Zita­te durch­ge­he und klar­stel­le, will ich sum­ma­risch auf drei Pro­blem­krei­se zu spre­chen kom­men, die immer wie­der­keh­ren: Remi­gra­ti­on, Isla­mi­sie­rung und deut­sche Leitkultur.

Der Ver­fas­sungs­schutz ver­steht mei­ne For­de­run­gen nach einem Remi­gra­ti­ons­pro­gramm immer wie­der als impli­zi­te Auf­for­de­rung zu Maß­nah­men, die Rechts­brü­che und Grund­rechts­ver­let­zun­gen ein­schlie­ßen. Wenn ich ein Remi­gra­ti­ons­pro­gramm for­de­re, mei­ne ich aber selbst­ver­ständ­lich nur lega­le und grund­ge­setz­kon­for­me Maß­nah­men. Sie bezie­hen sich nicht auf schon ein­ge­bür­ger­te Deut­sche. Ich den­ke z.B. an die strik­te Abschie­bung aus­rei­se­pflich­ti­ger Aus­län­der, die Abschaf­fung von Dul­dungs­tat­be­stän­den soweit mög­lich und eine grund­ge­setz­kon­for­me Ver­schär­fung des Staats­bür­ger­schafts- und Auf­ent­halts­rechts. So muß die Reform des Staats­bür­ger­schafts­rechts durch die rot-grü­ne Bun­des­re­gie­rung rück­gän­gig gemacht wer­den. Wei­ter­hin fal­len dar­un­ter Anrei­ze zur frei­wil­li­gen Remi­gra­ti­on etwa durch die Mög­lich­keit, sich die in Deutsch­land erwor­be­nen Ren­ten­an­sprü­che aus­zah­len zu lassen.

Mei­ne Kri­tik an der Isla­mi­sie­rung wird durch den Ver­fas­sungs­schutz regel­mä­ßig als Infra­ge­stel­lung der Reli­gi­ons­frei­heit ver­stan­den. Auch hier liegt der Ver­fas­sungs­schutz falsch. Die For­de­run­gen zie­len alle­samt auf grund­ge­setz­kon­for­me Maß­nah­men im Umgang mit den Islam­ver­bän­den. Es geht mir vor allem um die Wie­der­her­stel­lung älte­rer, ver­fas­sungs­kon­for­mer Rechts­la­gen aus einer Zeit, als den Islam­ver­bän­den bestimm­te Pri­vi­le­gi­en wie etwa der staat­li­che Reli­gi­ons­un­ter­richt noch nicht gewährt wur­den. Auch eine Kri­tik an der jüngs­ten Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts z.B. in Sachen Kopf­tuch­ver­bot muß im Ver­weis auf die älte­re Recht­spre­chung mög­lich sein.

Schließ­lich wer­tet der Ver­fas­sungs­schutz mein Lob der deut­schen Kul­tur und auch schon die blo­ße Fest­stel­lung, daß es so etwas wie eine deut­sche Kul­tur gibt, als qua­si-tota­li­tä­re Zumu­tung gegen­über dem Ein­zel­nen, der sich vor die Wahl gestellt sieht, ent­we­der an die­se Kul­tur Anschluß zu fin­den oder kei­ne wür­de­vol­le Exis­tenz füh­ren zu kön­nen. Auch die­se Deu­tun­gen sind falsch. Mei­ne Aus­sa­gen zur deut­schen Kul­tur sind kei­ne For­de­run­gen, son­dern beschrei­ben Gege­ben­hei­ten. Die For­de­run­gen an den Ein­zel­nen bezie­hen sich auf das Erler­nen der deut­schen Spra­che, die Ach­tung der deut­schen Geset­ze und die Ach­tung unse­rer kul­tu­rel­len Gepflo­gen­hei­ten im Sin­ne eines erfolg­rei­chen Integrationsprozesses.

Nun zu den ein­zel­nen Texten:

(1)

Bei einer Rede in Wit­ten­berg im Rah­men des Bun­des­tags­wahl­kampfs 2017 habe ich u.a. gesagt: „Die ein­zi­ge poli­ti­sche Kraft, die die­sem Irr­sinn ein Ende berei­ten kann und will, ist die AfD. Wie Luther ste­hen wir heu­te einem bis ins Mark kor­rup­ten und deka­den­ten Estab­lish­ment gegen­über. Wie Luther wol­len wir aber das Sys­tem, in dem wir leben, nicht abschaf­fen, son­dern hei­len. Refor­ma­ti­on heißt wort­wört­lich ‚Wie­der-in-Form-Brin­gung‘. Wir wol­len einen defor­mier­ten Staat, eine defor­mier­te Demo­kra­tie, ein defor­mier­tes Bil­dungs­we­sen, ein defor­mier­tes Gesund­heits­sys­tem, ein defor­mier­tes Ren­ten­sys­tem wie­der in Form brin­gen. Wir wol­len die per­ver­sen Zustän­de, das was nor­mal ist, wie­der­her­stel­len. Wir wol­len, dass wie­der Poli­tik für das Volk gemacht wird und zwar für das eige­ne Volk. Was wir wol­len, sind nicht ein paar Reförm­chen hier und da zum Woh­le der Lob­by­is­ten, son­dern eine gro­ße, grund­le­gen­de natio­na­le Refor­ma­ti­on zum Woh­le des Vol­kes. Unse­re Nati­on muss wie­der zu sich ste­hen und muss Hal­tung zei­gen und muss wie­der ein nor­ma­les Selbst­be­wusst­sein gewin­nen. Wie das geht, zei­gen wir mit unse­rem Bundestagswahlprogramm.“

Hier­mit stel­le ich klar: Die Rede von einem „bis ins Mark kor­rup­ten und deka­den­ten Estab­lish­ment“ ist nicht als Kri­tik am demo­kra­ti­schen Sys­tem und der frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung gemeint, son­dern als Kri­tik an den unde­mo­kra­ti­schen Aus­wüch­sen, Ver­fil­zun­gen und Ver­krus­tun­gen des Parteienstaates.

(2)

Im Febru­ar 2017 habe ich auf der Sei­te der Patrio­ti­schen Platt­form gesagt: „Unser Ziel ist kein mul­ti­kul­ti­kom­pa­ti­bler Islam, son­dern ein­fach, daß der Islam in Deutsch­land sich unse­rer Kul­tur­ho­heit fügt. Wie er das bewerk­stel­ligt und vor sich selbst recht­fer­tigt, ist durch­aus sei­ne Sache. Wir set­zen nur die Gren­zen, das aller­dings unmissverständlich.“

Hier­mit stel­le ich klar: Die Aus­sa­ge ist so zu ver­ste­hen, daß von der Scha­ria umfaß­te Prak­ti­ken, die nicht mit der frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung ver­ein­bar sind, in Deutsch­land unter­bun­den wer­den müssen.

(3)

Im Febru­ar 2018 habe ich auf der Sei­te der Patrio­ti­schen Platt­form gesagt: „Wol­len wir im Sin­ne einer glo­ba­lis­ti­schen Agen­da Ein­wan­de­rung nur bes­ser orga­ni­sie­ren oder neh­men wir die gro­ße Remi­gra­ti­on in Angriff?“

Hier­mit stel­le ich klar: Mit Remi­gra­ti­on ist gemeint, unter Wah­rung gel­ten­der Rechts­be­stim­mun­gen Aus­län­dern mit Auf­ent­halt in Deutsch­land Anrei­ze für die Rück­kehr in die Hei­mat­län­der zu bie­ten und bei aus­rei­se­pflich­ti­gen Per­so­nen die Aus­rei­se­pflicht kon­se­quent durch­zu­set­zen. Die Aus­sa­ge zielt fer­ner auf ver­fas­sungs­kon­for­me Ver­schär­fun­gen des Aufenthaltsrechts.

(4)

In mei­ner Rede auf dem Flü­gel­tref­fen 2017 habe ich u.a. aus­ge­führt: „Nach sei­ner eige­nen Iden­ti­tät, in sei­nem eige­nen Land, stolz und frei und selbst­be­stimmt zu leben ist ein Men­schen­recht und ich fin­de sogar, es ist das höchs­te Men­schen­recht. Denn die Kul­tur ist es doch erst, was uns zum Men­schen macht.“

Hier­mit stel­le ich klar: Die Aus­sa­ge ist so zu ver­ste­hen, daß ein kul­tur­frei­es Mensch­sein nicht denk­bar ist. Sie schließt an Geh­lens Begriff vom Män­gel­we­sen Mensch an. Kul­tur ist für den Men­schen exis­tenz­not­wen­dig.  Aus dem Recht, in der eige­nen Kul­tur zu leben, folgt kei­ne Pflicht, das zu tun. Selbst­ver­ständ­lich ist es mög­lich, sich auch frem­de Kul­tu­ren anzu­eig­nen, ohne daß die Men­schen­wür­de des­halb Defi­zi­te erlei­den wür­de. Der zwei­te Satz „Denn die Kul­tur ist es doch erst, was uns zum Men­schen macht“ meint jede Kul­tur. Nach sei­ner eige­nen Iden­ti­tät in sei­nem eige­nen Land stolz und frei und selbst­be­stimmt zu leben ist dabei eine Mög­lich­keit neben ande­ren, kul­tur- und wür­de­vol­les Dasein zu erlangen.

(5)

In mei­ner Rede auf dem Flü­gel­tref­fen 2017 habe ich u.a. aus­ge­führt: „Die Ver­tre­ter der Islam­ver­bän­de maßen sich an, uns vor­zu­schrei­ben, wie wir leben sol­len. Sie maßen sich an, hier mit­zu­be­stim­men und unser Land zu verändern.“

Hier­mit stel­le ich klar: Die Aus­sa­ge ist so zu ver­ste­hen, daß Islam­ver­bän­de eine pri­vi­le­gier­te Son­der­rol­le bean­spru­chen. Dies wird abge­lehnt. Die Islam­ver­bän­de wer­den in den Rah­men ver­wei­sen, den das Grund­ge­setz für alle Bür­ger setzt.

 

(6)

In mei­ner Rede auf dem Flü­gel­tref­fen 2017 habe ich u.a. aus­ge­führt: „Migran­ten, die mei­nen, sie könn­ten uns vor­schrei­ben, wie wir hier in unse­rem Land zu leben haben, die gehö­ren dort­hin zurück­ge­schickt, wo sie her­ge­kom­men sind.“

Hier­mit stel­le ich klar: Die Aus­sa­ge bezieht sich aus­schließ­lich auf noch nicht ein­ge­bür­ger­te Migran­ten, deren Abschie­bung recht­lich mög­lich ist oder ohne Ver­let­zung von ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Grund­rech­ten durch ent­spre­chen­de Geset­zes­än­de­run­gen ermög­licht wer­den kann.

(7)

Ende Janu­ar 2016 habe ich auf der Sei­te des Flü­gels ein zwei­tei­li­ges The­sen­pa­pier mit dem Titel „Prin­zi­pi­en alter­na­ti­ver Islam­po­li­tik“ ver­öf­fent­licht. Dar­aus zitiert der Ver­fas­sungs­schutz fol­gen­de Pas­sa­ge: „Die Väter des Grund­ge­set­zes hat­ten, als sie Arti­kel 4 for­mu­lier­ten, die Situa­ti­on eines zwi­schen Pro­tes­tan­tis­mus und Katho­li­zis­mus geteil­ten Lan­des vor Augen; sie haben ganz sicher nicht die Anwe­sen­heit von Mil­lio­nen von Mus­li­men vor­her­ge­se­hen. Das Grund­ge­setz ist nicht für den Islam gemacht. […]

Hier­mit stel­le ich klar: Die Aus­sa­ge ist so zu ver­ste­hen, daß das Grund­ge­setz im Hin­blick auf die Ein­schrän­kungs­mög­lich­kei­ten der Reli­gi­ons­frei­heit anders for­mu­liert wor­den wäre, wenn der Ver­fas­sungs­ge­ber bereits damit gerech­net hät­te, dass der Islam eines Tages in Deutsch­land ein rele­van­ter Fak­tor sein würde.

(8)

In mei­ner Rede auf dem Flü­gel­tref­fen 2017 habe ich fol­gen­des aus­ge­führt: „In einem mit­tel­al­ter­li­chen Gleich­nis wird der Teu­fel als ein Specht vor­ge­stellt, der von Baum zu Baum fliegt. Bei gesun­den Bäu­men, also Men­schen von gesun­dem Glau­ben, kann er sich nicht ein­nis­ten. Aber in den Bäu­men, die inner­lich krank sind, dort baut er sein Nest. Mit den Islam in Euro­pa ist es ähn­lich, will ich mei­nen. In Russ­land, in Polen, in der Slo­wa­kei, also in den Län­dern, die noch nicht so sehr vom Virus der Belie­big­keit, der Dekon­struk­ti­on und der sozia­len Zer­set­zung befal­len sind, in die­sen Län­dern, die noch Sub­stanz haben, die noch so etwas wie Stolz auf das Eige­ne ken­nen, hat der Islam kei­ne Chan­ce. In West­eu­ro­pa aber, in unse­ren kran­ken Gesell­schaf­ten kann er sich ein­nis­ten, kann sei­ne Par­al­lel­ge­sell­schaf­ten bil­den, die wie ein Baum­pilz am Stamm der deut­schen Eiche wuchern, und damit ist der Islam letz­ten Endes doch nichts ande­res als ein Sym­ptom unse­rer eige­nen Schwäche.“

Hier­mit stel­le ich klar: Es han­delt sich bei dem Ver­gleich des Islams mit einem Baum­pilz um eine dras­ti­sche und pole­misch über­zo­ge­ne Bild­lich­keit, die ich 2017 ver­wen­det habe, auf die ich aber nicht mehr zurück­grei­fen wür­de, da sie fal­sche Asso­zia­tio­nen weckt. Wich­tig ist mir des­halb die Beto­nung, daß ich nicht Men­schen mit Para­si­ten ver­glei­che, son­dern eine Par­al­lel­ge­sell­schaft. Der Begriff der Gesell­schaft bezeich­net das Gesell­schafts­sys­tem, im vor­lie­gen­den Fall das isla­mi­sche. Der Ver­gleich kri­ti­siert, daß die­ses von den Indi­vi­du­en abs­tra­hiert zu den­ken­de Gesell­schafts­sys­tem sich mehr und mehr in West­eu­ro­pa aus­brei­tet und die herr­schen­den Gesell­schafts­sys­te­me verdrängt.

(9)

Bei einer Rede auf dem Flü­gel­tref­fen 2107 habe ich gefor­dert, wir soll­ten dafür sor­gen, daß den Ver­tre­tern der Islam­ver­bän­de „die gro­ße Klap­pe ver­geht“ und habe in die­sem Zusam­men­hang Gau­lands Äuße­rung, wir soll­ten Aydan Özo­guz in Ana­to­li­en ent­sor­gen, zugestimmt.

Hier­mit stel­le ich klar: Die For­de­rung dafür zu sor­gen, daß den Ver­tre­tern der Islam­ver­bän­de die gro­ße Klap­pe ver­geht, ist selbst­ver­ständ­lich nicht als Auf­ruf zu Gewalt oder Unrecht zu ver­ste­hen, son­dern als pole­misch über­spit­ze Auf­for­de­run­gen, den Ver­tre­tern der Islam­ver­bän­de mit guten Argu­men­ten ent­ge­gen­zu­tre­ten. Mit „Ent­sor­gung“ ist kei­ne Auf­for­de­rung gemeint, die deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge Özo­guz aus­zu­bür­gern oder in die Tür­kei aus­zu­wei­sen. Es han­delt sich um eine empör­te und pole­mi­sche Erwi­de­rung auf ihre Behaup­tung, es gäbe jen­seits der Spra­che kei­ne deut­sche Kul­tur. Von einem Migran­ten­kind darf ein gewis­ses Maß an Dank­bar­keit und auch Respekt gegen­über Deutsch­land erwar­tet werden.

(10)

Ende Janu­ar 2016 habe ich auf der Sei­te des Flü­gels ein zwei­tei­li­ges The­sen­pa­pier mit dem Titel „Prin­zi­pi­en alter­na­ti­ver Islam­po­li­tik“ ver­öf­fent­licht. Dar­aus zitiert der Ver­fas­sungs­schutz fol­gen­de Pas­sa­ge: „Die ille­ga­le Mas­sen­ein­wan­de­rung, die den isla­mi­schen Par­al­lel­ge­sell­schaf­ten Ver­stär­kung bringt, muß sofort been­det wer­den. Auch kon­trol­lier­te Ein­wan­de­rung aus isla­mi­schen Gebie­ten ist zu unter­bin­den. […].“

Hier­mit stel­le ich klar: Die Auf­for­de­rung, wonach auch kon­trol­lier­te Ein­wan­de­rung aus isla­mi­schen Gebie­ten zu unter­bin­den ist, war miß­ver­ständ­lich. Gemeint ist kein voll­stän­di­ges Ein­wan­de­rungs­ver­bot aus isla­mi­schen Län­dern, also kein voll­stän­di­ges Unter­bin­den, son­dern eine stren­ge Prü­fung aus guten Grün­den. Auf­grund der schwe­ren Inte­grier­bar­keit isla­mi­scher Migran­ten und auf­grund der Sicher­heits­ri­si­ken ist Ein­wan­de­rung aus isla­mi­schen Län­dern restrik­tiv zu hand­ha­ben, aber nicht vor jeder Prü­fung a prio­ri aus­zu­schlie­ßen. Ein­wan­de­rer, die aus isla­mi­schen Län­dern kom­men, sol­len nicht allein wegen ihrer Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit abge­wie­sen werden.

(11)

In einem Arti­kel vom 11. Novem­ber 2017 habe ich auf der Sei­te der Patrio­ti­schen Platt­form u.a. gesagt: „Das aktu­el­le Gere­de über ein Ein­wan­de­rungs­ge­setz ist gefähr­lich. Wir brau­chen ein Ein­wan­de­rungs­ge­setz nur als Gesetz gegen, aber nicht als Gesetz für Ein­wan­de­rung. Davor brau­chen wir aber ein groß­an­ge­leg­tes Remigrationsprogramm.“

Hier­mit stel­le ich klar: Die For­de­rung nach einem groß­an­ge­leg­ten Remi­gra­ti­ons­pro­gramm betrifft kei­ne bereits ein­ge­bür­ger­ten Migran­ten. Sie ist so zu ver­ste­hen, daß zunächst alle bestehen­den recht­li­chen Mög­lich­kei­ten aus­ge­schöpft wer­den sol­len, um so vie­le Aus­län­der wie mög­lich in ihre Hei­mat­län­der zurück­zu­füh­ren. Wei­ter­hin ist sie als For­de­rung nach grund­ge­setz­kon­for­men Ver­schär­fun­gen des Staats­bür­ger­schafts- und Aus­län­der­rechts zu verstehen.