20. November 2019

Neue Verordnung zur Schulentwicklung!

Till­schnei­der: „Kenia rui­niert die Grundschulen!“

Aktu­ell kur­sie­ren Infor­ma­tio­nen, wonach die Lan­des­re­gie­rung plant, bei der anste­hen­den Über­ar­bei­tung der Ver­ord­nung zur Schul­ent­wick­lungs­pla­nung von 2014 die Min­dest­schü­ler­zah­len zu erhö­hen, die eine Schu­le vor­wei­sen muss, um nicht als bestands­ge­fähr­det zu gelten.

Dazu erklärt Dr. Hans-Tho­mas Till­schnei­der, Spre­cher der AfD-Frak­ti­on für Bil­dung, Kul­tur und Wis­sen­schaft: „Schon die in der alten Ver­ord­nung zur Schul­ent­wick­lungs­pla­nung fest­ge­schrie­be­nen Min­dest­schü­ler­zah­len sind zu hoch ange­setzt. Soll­ten die Bevöl­ke­rungs­ent­wick­lung so wei­ter­ge­hen wie pro­gnos­ti­ziert, wer­den in den kom­men­den 10 Jah­ren bei den aktu­el­len Min­dest­grö­ßen in eini­gen Krei­sen bis zu 50% der Grund­schu­len als bestands­ge­fähr­det gelten.

Wir müss­ten also, wie die AfD-Frak­ti­on es schon wie­der­holt gefor­dert hat, die Min­dest­schü­ler­zah­len her­ab­set­zen und alter­na­ti­ve Lösung zum Schul­erhalt wie den Grund­schul­ver­bund ent­bü­ro­kra­ti­sie­ren. Dass die Lan­des­re­gie­rung statt­des­sen die Min­dest­schü­ler­zah­len anhe­ben will, ist ein Schul­ver­nich­tungs­pro­gramm mit Ansa­ge. So wird wie­der ein­mal deut­lich: Die Lan­des­re­gie­rung kann nichts außer Struk­tur­ab­bau. Sie betreibt eine Poli­tik gegen den länd­li­chen Raum. Das ist mit der AfD nicht zu machen! Die AfD-Frak­ti­on wird um jede Grund­schu­le kämp­fen und dem Ansin­nen der Lan­des­re­gie­rung mit maxi­ma­lem Wider­stand begeg­nen. Für unse­re Kin­der, für den länd­li­chen Raum!“