Debatte um Rundbrief des Landesschulamts!
Tillschneider: Kein Maulkorb, eine notwendige Erinnerung an die politische Neutralität!
Der Linken-Abgeordnete Thomas Lippmann hat in der heutigen Landtagssitzung einen Rundbrief des Landesschulamts scharf kritisiert. Das Schreiben an die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen des Landes zum Volksbegehren des Bündnisses „Den Mangel beenden!“ würde die Demokratie beschädigen und Lehrer einschüchtern.
Dazu erklärt Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Sprecher der AfD-Fraktion für Bildung, Kultur und Wissenschaft:
„Bildungsminister Tullner mag für vieles zu kritisieren sein, der von Gewerkschaftsfunktionär Lippmann monierte Rundbrief gehört nicht dazu! Das Schreiben, das der AfD-Fraktion vorliegt, ist ein sehr sachlicher Hinweis auf die Neutralitätspflicht im öffentlichen Dienst (Art. 91 Abs. 1 Landesverfassung).
Der Brief stellt klar, dass das Volksbegehren durch die Verfassung geschützt ist, Lehrer aber in dienstlicher Eigenschaft nicht dafür werben und während der Dienstzeit keine Unterschriften sammeln dürfen. In differenzierter Weise wird beispielsweise auseinandergesetzt, dass zwar am Schwarzen Brett ein Hinweis auf das Volksbegehren zulässig ist, aber auf dem übrigen Schulgelände keine Flugschriften verteilt werden dürfen.
Die AfD-Fraktion begrüßt dieses Schreiben, weil es den Lehrern aufzeigt, was ihnen erlaubt ist, und weil es linke Lehrer in ihre Schranken weist. Linke Lehrer erreichen ihre Ziele durch den subtilen Aufbau von Gruppenzwang, der den Einzelnen dazu nötigt, Anliegen zu unterstützen, die er bei freier Entscheidung nicht unterstützt hätte. Das Rundschreiben des Landesschulamts verhindert, dass sich solch ein Gruppenzwang aufbaut. Angesichts linker Umtriebe an unseren Schulen ist dies leider notwendig.“