Gericht stoppt Testpflicht – AfD-Fraktion behält Recht!
Tillschneider: „Minister Tullner, treten Sie zurück!“
Wie das Bildungsministerium gestern Abend verlautbart hat, wird die Testpflicht an Schulen ab sofort bis Freitag, den 16. April, ausgesetzt. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte Eltern Recht gegeben, die im Eilverfahren gegen die Testpflicht vorgingen. Grund ist der Umstand, dass die von Minister Tullner (CDU) erlassene Testpflicht in der Corona-Eindämmungsverordnung noch keine Grundlage hat. Ab Montag, den 19. April, wenn die neue Eindämmungsverordnung in Kraft ist, soll die Testpflicht allerdings wieder gelten.
Dazu erklärt Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Sprecher der AfD-Fraktion für Bildung, Kultur und Wissenschaft: „Nun kommt das zum Tragen, was die AfD-Fraktion bereits am 7. April in einer Pressemitteilung analysiert hatte. Es geht nicht, dass der Bildungsminister, wie er selbst sagt, ‚im Vorgriff‘ auf eine künftige Änderung der Eindämmungsverordnung eine Testpflicht erlässt, die zu dem Zeitpunkt, ab dem sie gelten soll, auf keiner Rechtsgrundlage beruht. Das ist panisch und unprofessionell, wobei die Frage im Raum steht, weshalb das Ministerium eine derart fragwürdige und unsinnige Maßnahme mit einem solch irrationalen Eifer betreibt.
Es ist nicht das erste Mal, dass ein Gericht den Bildungsminister in seine Schranken verweisen muss, doch diesmal handelt es sich um einen besonders schweren Fall. Sehenden Auges hat der Minister ohne Rechtsgrundlage gehandelt und den Rechtsbruch billigend in Kauf genommen. Vermutlich hat er damit gerechnet, das Ganze werde schon gut gehen, weil die Gerichte nicht so schnell reagieren würden. Sein sofortiger Rücktritt ist alternativlos. Alle Eltern, die ihre Kinder nicht testen lassen wollen, ermutigen wir, von der wiedererlangten Freiheit zumindest bis Freitag Gebrauch zu machen. Sollten Ihre Kinder unter Druck gesetzt oder gar von der Schule verwiesen werden, können Sie sich wie üblich unter der E‑Mail-Adresse [email protected] jederzeit an uns wenden.“