14. Oktober 2021

Der Fall Rosenstein: Ein Opfer linker Hysterie!

Ende 2020 wur­de Jan Rosen­stein, der Lei­ter des Aus­län­der­am­tes im Saa­le­kreis, ent­las­sen, weil der Ver­dacht im Raum stand, er habe Haken­kreu­ze ver­schickt und eine Alba­ne­rin sexu­ell genö­tigt. Die Ermitt­lun­gen gegen ihn aller­dings wur­den im Mai 2021 ein­ge­stellt. Jetzt wird sogar gegen die­je­ni­gen, die Rosen­stein damals ange­zeigt haben, wegen fal­scher Ver­däch­ti­gung ermittelt.
Dazu erklärt Dr. Hans-Tho­mas Till­schnei­der, Vor­sit­zen­der der AfD-Frak­ti­on Saa­le­kreis: „Sobald auch nur der Anschein eines Ver­dachts im Raum steht, jemand habe eine Straf­tat gegen Aus­län­der began­gen oder Sym­bo­le des Natio­nal­so­zia­lis­mus ver­wen­det, wird nicht nur die rechts­staat­li­che gebo­te­ne Unschulds­ver­mu­tung außer Kraft gesetzt, auch der Ver­stand setzt aus, und die Medi­en ver­an­stal­ten gemein­sam mit den Ent­schei­dungs­trä­gern eine Hexen­jagd, die Ver­glei­che mit der mit­tel­al­ter­li­chen Hexen­ver­fol­gung nicht zu scheu­en braucht. Eine sol­che Hexen­jagd hat Jan Rosen­stein den Pos­ten als Lei­ter des Aus­län­der­am­tes gekos­tet, ohne daß die Vor­wür­fe auch nur ansatz­wei­se unter­mau­ert wer­den konn­ten. Jetzt geht die Staats­an­walt­schaft sogar dem Ver­dacht nach, daß die Vor­wür­fe völ­lig frei erfun­den wur­den. Soll­te sich die­ser Ver­dacht erhär­ten, müs­sen die fal­schen Ver­däch­ti­ger die vol­le Här­te des Geset­zes zu spü­ren bekommen!
Allen Betei­lig­ten dürf­te klar gewe­sen sein, daß es sich bei die­sem Skan­dal und der vor­ei­li­gen Anzei­ge um eine Intri­ge lin­ker Kräf­te gehan­delt hat, denen Rosen­stein schon immer ein Dorn im Auge war, weil er dafür bekannt war, im Umgang mit den Asyl­be­wer­bern die ange­mes­se­ne Stren­ge an den Tag zu legen. Wir wün­schen Jan Rosen­stein, daß er die Angrif­fe gut ver­kraf­tet und jetzt voll­stän­di­ge Reha­bi­li­ta­ti­on erlangt. Von der Kreis­ver­wal­tung erwar­ten wir, daß sie ihre Feh­ler ein­ge­steht und sich ihrer Ver­ant­wor­tung bewußt zeigt, indem sie Rosen­stein von sich aus Scha­dens­er­satz­leis­tun­gen anbie­tet. Schließ­lich soll­ten wir künf­tig alle dar­auf ach­ten, bei ähn­li­chen Ver­däch­ti­gun­gen nicht in die übli­chen Ver­ur­tei­lungs­re­fle­xe zu ver­fal­len, son­dern immer gründ­lich zu prü­fen, was an Vor­wür­fen beweis­bar ist, bevor Kon­se­quen­zen gezo­gen werden.“
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14.10.2021