11. Februar 2022

Impfpropaganda an Schulen einstellen

Antrag vom 11. Febru­ar 2022
Druck­sa­che 8/726

Frak­ti­on AfD

Impf­pro­pa­gan­da an Schu­len einstellen

Der Land­tag möge beschließen:

 

Die Lan­des­re­gie­rung wird aufgefordert:

 

  1. Jede Bewer­bung, Erleich­te­rung, Orga­ni­sa­ti­on und Bedarfs­ab­fra­ge sowie jed­we­des Ange­bot oder Nahe­le­gen der SARS-CoV-2-Imp­fun­gen Min­der­jäh­ri­ger an Schu­len ist unver­züg­lich einzustellen.

 

  1. Die von der Lan­des­re­gie­rung initi­ier­te Impf­kam­pa­gne „Wir ham ‘nen Stich“ ist unver­züg­lich ein­zu­stel­len und weder in die­ser noch in einer ande­ren Form neu aufzulegen.

 

  1. Die an den Schu­len in Zusam­men­ar­beit zwi­schen Schu­len und Land­krei­sen bzw. kreis­frei­en Städ­ten regel­mä­ßig ange­bo­te­nen SARS-CoV-2-Imp­fun­gen durch sog. mobi­le Impf­teams sind unver­züg­lich einzustellen.

 

Begrün­dung

Die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on hat für Kin­der und Jugend­li­che nach mas­si­vem poli­ti­schen Druck ihre anfäng­li­che Hal­tung revi­diert und nun­mehr die SARS-CoV-2-Imp­fun­gen von Min­der­jäh­ri­gen empfohlen.

Dabei sind nach all­ge­mei­ner Auf­fas­sung Kin­der und Jugend­li­che durch das Coro­na-Virus nicht ernst­haft gefähr­det. Laut der Fest­stel­lung des Robert Koch-Insti­tuts sind Kin­der deut­lich weni­ger von schwe­ren Krank­heits­ver­läu­fen bei SARS-CoV‑2 betrof­fen als Erwach­se­ne. Der über­wie­gen­de Teil der infi­zier­ten Kin­der zeigt einen mil­den Krankheitsverlauf.

Poten­zi­el­le und tat­säch­li­che Impf­ne­ben­wir­kun­gen und Risi­ken ste­hen in kei­nem ange­mes­se­nen Ver­hält­nis zum allen­falls mini­ma­len Gesund­heits­nut­zen der SARS-CoV-2-Impfungen.

Die Wirk­sam­keit der Impf­stof­fe wur­de in der Ver­gan­gen­heit stark über­trie­ben und wich­ti­ge Sicher­heits­fra­gen sind nach wie vor unbe­ant­wor­tet geblie­ben. Ins­ge­samt betrach­tet ist die Daten­la­ge zu den zur Anwen­dung kom­men­den SARS-CoV-2-Impf­stof­fen nicht aus­sa­ge­kräf­tig. Sie haben ledig­lich eine vor­läu­fi­ge Zulas­sung erhal­ten und befin­den sich somit wei­ter im Experimentierstadium.

Die pro­pa­gier­te „Schutz­imp­fung“ schützt weder vor Anste­ckung noch vor Wei­ter­ga­be des Virus.

Die bei Kin­dern und Jugend­li­chen zur Anwen­dung kom­men­den mRNA-Impf­stof­fe von BioNTech/Pfizer ste­hen unter Ver­dacht, vor allem bei jun­gen Män­nern eine Herz­mus­kel­ent­zün­dung aus­lö­sen zu kön­nen. Von einer Impf­si­cher­heit ist nicht aus­zu­ge­hen: Lang­zeit­schä­den und Spät­fol­gen kön­nen nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Da Neben­wir­kun­gen unter­schied­li­che Alters­grup­pen unter­schied­lich betref­fen, ist es mög­lich, dass sich die­se bei Kin­dern auf ande­re Art und Wei­se zei­gen können.

Ob der Nut­zen einer SARS-CoV-2-Imp­fung das Risi­ko über­wiegt, kann nicht beant­wor­tet wer­den, da die Stu­di­en nicht abge­schlos­sen sind und dann auch nur über eine kurz- bis mit­tel­fris­ti­ge Aus­sa­ge­kraft ver­fü­gen werden.

Eine medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit einer SARS-CoV-2-Imp­fung bei Kin­dern und Jugend­li­chen wird nicht gese­hen. Aus Sor­ge um die Gesund­heit auf­grund der poten­zi­el­len Risi­ken und Neben­wir­kun­gen durch expe­ri­men­tel­le Sub­stan­zen ist die SARS-CoV-2-Imp­fung bei Kin­dern und Jugend­li­chen ent­schie­den abzulehnen.

Die initi­ier­te Impf­kam­pa­gne der Lan­des­re­gie­rung setzt Kin­der und Jugend­li­che durch Angst- und Panik­ma­che, aber auch durch den aus­ge­lös­ten Grup­pen­zwang, unter enor­men psy­cho­lo­gi­schen Druck.

Die­ser Ein­griff der Lan­des­re­gie­rung geht weit über den Gesund­heits­schutz hin­aus und ist des­halb unver­züg­lich einzustellen.

 

Oli­ver Kirchner

Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der

 

Antrag als PDF-Datei

https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d0726aan.pdf

Behand­lung im Landtag