3. Dezember 2021

Bildungspflicht statt Schulzwang – Heimunterricht möglich machen!

Antrag vom 3. Dezem­ber 2021
Druck­sa­che 8/440

Frak­ti­on AfD

Bil­dungs­pflicht statt Schul­zwang – Heim­un­ter­richt mög­lich machen!

Der Land­tag möge beschließen:

 Die Lan­des­re­gie­rung wird aufgefordert,

  1. die Schul­pflicht (= Pflicht zur Anwe­sen­heit in der Schu­le) durch eine Bil­dungs­pflicht (= Pflicht zum Errei­chen von Lern­zie­len) zu erset­zen und es den Eltern frei­zu­stel­len, ob sie das staat­li­che Bil­dungs­an­ge­bot, zu dem der Staat ver­pflich­tet bleibt, wahr­neh­men oder ihre Kin­der zuhau­se unter­rich­ten wollen.

 

  1. nach öster­rei­chi­schem Vor­bild ein Prü­fungs­sys­tem zu ent­wi­ckeln, das den Lern­fort­schritt der Kin­der, die zuhau­se unter­rich­tet wer­den, kon­trol­liert. Erreicht ein Kind die vor­ge­ge­be­nen Lern­zie­le durch Heim­un­ter­richt nicht, greift wie­der die Schulpflicht.

 

  1. auf der Grund­la­ge der neu berech­ne­ten Finanz­hil­fen für Schu­len in frei­er Trä­ger­schaft auch den Eltern, die ihre Kin­der selbst unter­rich­ten, je nach Kin­der­zahl Finanz­hil­fen in glei­cher Höhe zukom­men zu lassen.

 

Begrün­dung

Zahl­rei­che euro­päi­sche Län­der, allen vor­an Öster­reich, haben mit der Zulas­sung von Heim­un­ter­richt gute Erfah­run­gen gesam­melt. Der Erfolg des Modells erklärt sich selbst: Eltern, die ihre Kin­der zuhau­se unter­rich­ten wol­len, erhal­ten ein Stück bür­ger­li­cher Frei­heit und belas­ten ihrer­seits nie­man­den – im Gegen­teil. Sie ent­las­ten die staat­li­chen Schu­len hin­sicht­lich der Schü­ler­zah­len, wäh­rend in qua­li­ta­ti­ver Hin­sicht eine heil­sa­me Kon­kur­renz­si­tua­ti­on ent­steht, die das staat­li­che Schul­sys­tem anspornt, guten Unter­richt anzu­bie­ten. Regel­mä­ßi­ge, meist halb­jähr­li­che Prü­fun­gen, stel­len sicher, dass mit ver­tret­ba­rem büro­kra­ti­schem Auf­wand der Lern­erfolg kon­trol­liert wird. Funk­tio­niert der Heim­un­ter­richt nicht und bleibt das Kind zurück, führt dies als Bil­dungs­pflicht­ver­let­zung dazu, dass es ver­pflich­tend an das staat­li­che Bil­dungs­an­ge­bot ver­wie­sen wird. So ergibt sich eine Win-win-Situa­ti­on für alle Beteiligten.

Gera­de in einer Zeit, in der die Regie­run­gen in Bund und Land zuneh­mend dem Vor­wurf aus­ge­setzt sind, bür­ger­li­che Frei­hei­ten leicht­fer­tig zu opfern, könn­te die Lan­des­re­gie­rung mit der Erset­zung der Schul­pflicht durch die Bil­dungs­pflicht ein Zei­chen für mehr Frei­heit set­zen. Da die Lan­des­re­gie­rung zur Ein­däm­mung der Covid-19-Infek­tio­nen Men­schen­an­samm­lun­gen ver­mei­den will, müss­te die Zulas­sung von Heim­un­ter­richt auch unter die­sem Gesichts­punkt nur in ihrem Sin­ne sein.

Dabei ist es nur gerecht, bei der Zulas­sung von Heim­un­ter­richt den Eltern die glei­che finan­zi­el­le Unter­stüt­zung pro unter­rich­te­tem Kind zukom­men zu las­sen wie den Schu­len in frei­er Trä­ger­schaft. Das exis­tie­ren­de Zwei-Säu­len-Modell aus staat­li­chen Schu­len und Schu­len in frei­er Trä­ger­schaft wür­de zu einem Drei-Säu­len-Modell aus staat­li­chen Schu­len, Schu­len in frei­er Trä­ger­schaft und Heim­un­ter­richt aus­ge­baut. Dadurch schließ­lich wür­de die in der Ver­fas­sung ver­an­ker­te Viel­falt des Bil­dungs­we­sens gestärkt und ein Bei­trag zur Sta­bi­li­tät des deut­schen Bil­dungs­sys­tems geleistet.

 

Oli­ver Kirchner

Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der

 

Antrag als PDF-Datei

https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d0440aan.pdf

Behand­lung im Landtag