Zurück zur Normalität – Corona-Einschränkungen an Schulen aufheben!
Antrag vom 4. Oktober 2021
Drucksache 8/222
Fraktion AfD
Zurück zur Normalität – Corona-Einschränkungen an Schulen aufheben!
Der Landtag möge beschließen:
Die Landesregierung trägt dafür Sorge, dass an den Schulen unverzüglich zum Normalbetrieb, wie er vor den Corona-Eindämmungsmaßnahmen üblich war, zurückgekehrt wird. Dies umfasst insbesondere folgende Punkte:
- Die Anschaffung von Luftfilteranlagen wird sofort gestoppt. Die Regierung stellt dafür keine Landesmittel mehr zu Verfügung und beansprucht keine Bundesmittel.
- Der Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie im Schuljahr 2021/2022 (Rahmenplan-HIA-Schule) wird durch die Fassung des Hygieneplans nach § 36 IfSG ersetzt, die vor Inkraftsetzung der ersten Corona-Eindämmungsmaßnahmen an Schulen Geltung hatte.
- Die Testpflicht an Schulen wird unverzüglich aufgehoben.
- Die Pflicht zum Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung wird auf dem gesamten Schulgelände sowohl in den Unterrichtsräumen und während des Unterrichts als auch auf dem übrigen Gelände und außerhalb der Unterrichtszeiten unverzüglich aufgehoben.
- Die Pflicht, während des Unterrichts nach vorgeschriebenen Intervallen zu lüften, wird aufgehoben.
- Die Regierung unternimmt keinerlei Anstrengungen, durch empfehlende Informationen oder die Gewährung von Vorteilen jeglicher Art, Schüler zu einer Impfung gegen das neuartige Virus zu bewegen.
Begründung
Wie die offiziellen Corona-Sterbedaten belegen, gab es in Sachsen-Anhalt in der Gruppe der unter 25-Jährigen bislang keinen einzigen Todesfall im Zusammenhang mit Corona. Da jeder Verstorbene, der mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert ist, als Corona-Toter gerechnet wird, auch wenn andere Erkrankungen todesursächlich waren, ist dieser Umstand umso aussagekräftiger.
Somit steht fest, dass Schulkinder selbst durch das neuartige Corona-Virus nicht ernsthaft gefährdet sind. Möglicherweise eintretende Spätfolgen einer Infektion bei Kindern reichen als rein hypothetische Annahme nicht als Begründung für die massiven Freiheitseinschränkungen aus, zumal sich eine individuelle Infektion durch die Eindämmungsmaßnahmen – wenn überhaupt – dann nur hinauszögern, aber nicht verhindern lässt.
Eine Eindämmung der Infektion zum Schutz der besonders gefährdeten Altersgruppen über 60 kann auch nicht mehr als Begründung für die Eindämmungsmaßnahmen an Schulen herhalten. Zum einen sind die Schulen nachweislich kein Treiber der Pandemie, im Gegenteil. Studien legen sogar nahe, dass Schulen das Infektionsgeschehen abbremsen. Weiterhin können alle gefährdeten Personen sich mittlerweile mit einer Impfung selbst schützen bzw. das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs so weit reduzieren, dass allgemeine Eindämmungsmaßnahmen nicht mehr zu rechtfertigen sind.
Oliver Kirchner
Fraktionsvorsitzender
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d0222aan.pdf