4. Oktober 2021

Zurück zur Normalität – Corona-Einschränkungen an Schulen aufheben!

Antrag vom 4. Okto­ber 2021
Druck­sa­che 8/222

Frak­ti­on AfD

Zurück zur Normalität – Corona-Einschränkungen an Schulen aufheben!

Der Land­tag möge beschließen:

Die Lan­des­re­gie­rung trägt dafür Sor­ge, dass an den Schu­len unver­züg­lich zum Nor­mal­be­trieb, wie er vor den Coro­na-Ein­däm­mungs­maß­nah­men üblich war, zurück­ge­kehrt wird. Dies umfasst ins­be­son­de­re fol­gen­de Punkte:

 

  1. Die Anschaf­fung von Luft­fil­ter­an­la­gen wird sofort gestoppt. Die Regie­rung stellt dafür kei­ne Lan­des­mit­tel mehr zu Ver­fü­gung und bean­sprucht kei­ne Bundesmittel.

 

  1. Der Rah­men­plan für die Hygie­ne­maß­nah­men, den Infek­ti­ons- und Arbeits­schutz an Schu­len im Land Sach­sen-Anhalt wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie im Schul­jahr 2021/2022 (Rah­men­plan-HIA-Schu­le) wird durch die Fas­sung des Hygie­ne­plans nach § 36 IfSG ersetzt, die vor Inkraft­set­zung der ers­ten Coro­na-Ein­däm­mungs­maß­nah­men an Schu­len Gel­tung hatte.

 

  1. Die Test­pflicht an Schu­len wird unver­züg­lich aufgehoben.

 

  1. Die Pflicht zum Tra­gen einer Mund-/Na­sen­be­de­ckung wird auf dem gesam­ten Schul­ge­län­de sowohl in den Unter­richts­räu­men und wäh­rend des Unter­richts als auch auf dem übri­gen Gelän­de und außer­halb der Unter­richts­zei­ten unver­züg­lich aufgehoben.

 

  1. Die Pflicht, wäh­rend des Unter­richts nach vor­ge­schrie­be­nen Inter­val­len zu lüf­ten, wird aufgehoben.

 

  1. Die Regie­rung unter­nimmt kei­ner­lei Anstren­gun­gen, durch emp­feh­len­de Infor­ma­tio­nen oder die Gewäh­rung von Vor­tei­len jeg­li­cher Art, Schü­ler zu einer Imp­fung gegen das neu­ar­ti­ge Virus zu bewegen.

 

Begrün­dung

Wie die offi­zi­el­len Coro­na-Ster­be­da­ten bele­gen, gab es in Sach­sen-Anhalt in der Grup­pe der unter 25-Jäh­ri­gen bis­lang kei­nen ein­zi­gen Todes­fall im Zusam­men­hang mit Coro­na. Da jeder Ver­stor­be­ne, der mit dem neu­ar­ti­gen Coro­na-Virus infi­ziert ist, als Coro­na-Toter gerech­net wird, auch wenn ande­re Erkran­kun­gen todes­ur­säch­lich waren, ist die­ser Umstand umso aussagekräftiger.

Somit steht fest, dass Schul­kin­der selbst durch das neu­ar­ti­ge Coro­na-Virus nicht ernst­haft gefähr­det sind. Mög­li­cher­wei­se ein­tre­ten­de Spät­fol­gen einer Infek­ti­on bei Kin­dern rei­chen als rein hypo­the­ti­sche Annah­me nicht als Begrün­dung für die mas­si­ven Frei­heits­ein­schrän­kun­gen aus, zumal sich eine indi­vi­du­el­le Infek­ti­on durch die Ein­däm­mungs­maß­nah­men – wenn über­haupt – dann nur hin­aus­zö­gern, aber nicht ver­hin­dern lässt.

Eine Ein­däm­mung der Infek­ti­on zum Schutz der beson­ders gefähr­de­ten Alters­grup­pen über 60 kann auch nicht mehr als Begrün­dung für die Ein­däm­mungs­maß­nah­men an Schu­len her­hal­ten. Zum einen sind die Schu­len nach­weis­lich kein Trei­ber der Pan­de­mie, im Gegen­teil. Stu­di­en legen sogar nahe, dass Schu­len das Infek­ti­ons­ge­sche­hen abbrem­sen. Wei­ter­hin kön­nen alle gefähr­de­ten Per­so­nen sich mitt­ler­wei­le mit einer Imp­fung selbst schüt­zen bzw. das Risi­ko eines schwe­ren Krank­heits­ver­laufs so weit redu­zie­ren, dass all­ge­mei­ne Ein­däm­mungs­maß­nah­men nicht mehr zu recht­fer­ti­gen sind.

 

Oli­ver Kirchner

Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der

 

Antrag als PDF-Datei

https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d0222aan.pdf

Behand­lung im Landtag