2. Juli 2019

Gesicht zeigen für unsere Demokratie – Wer in den Kreistag gewählt ist, muß sich im Kreistag filmen lassen!

Antrag an den Kreis­tag Saa­le­kreis – Kon­sti­tu­ie­ren­de Sit­zung 02.07.2019

Antrag­stel­ler: AfD-Frak­ti­on Saalekreis

Titel: Gesicht zei­gen für unse­re Demo­kra­tie – Wer in den Kreis­tag gewählt ist, muß sich im Kreis­tag fil­men lassen!

Der Kreis­tag des Land­krei­ses Saa­le­kreis möge beschließen:

Die Geschäfts­ord­nung für den Kreis­tag des Land­krei­ses Saa­le­kreis und sei­ne Aus­schüs­se vom 01.10.2014 wird wie folgt geän­dert: §3 Abs. 5 der Geschäfts­ord­nung wird ersatz­los gestrichen.

Begrün­dung:

Als Volks­ver­tre­ter sind die Mit­glie­der des Kreis­tags Per­so­nen von öffent­li­chem Inter­es­se. Nicht nur über den Inhalt ihrer Bei­trä­ge, auch über ihr Auf­tre­ten und Ver­hal­ten in den Sit­zun­gen des Kreis­ta­ges und sei­ner Aus­schüs­se haben sie gegen­über dem Bür­ger Rechen­schaft abzu­le­gen. Ton- und Film­auf­nah­men sind ein ange­mes­se­nes Mit­tel, um den Bür­gern die Mög­lich­keit zu geben, sich über das Ver­hal­ten der Abge­ord­ne­ten ein Urteil zu bilden.

Das Gebot der Trans­pa­renz, wel­ches Garant für die tat­säch­li­che Ver­wirk­li­chung des Bür­ger­wil­lens im Kreis­tag und sei­nen Aus­schüs­sen ist, steht an die­ser Stel­le vor den pri­va­ten Bedürf­nis­sen der Abgeordneten.

 

Dr. Hans-Tho­mas Tillschneider

Vor­sit­zen­der AfD-Frak­ti­on Saalekreis

 

2.7.2019