Gesicht zeigen für unsere Demokratie – Wer in den Kreistag gewählt ist, muß sich im Kreistag filmen lassen!
Antrag an den Kreistag Saalekreis – Konstituierende Sitzung 02.07.2019
Antragsteller: AfD-Fraktion Saalekreis
Titel: Gesicht zeigen für unsere Demokratie – Wer in den Kreistag gewählt ist, muß sich im Kreistag filmen lassen!
Der Kreistag des Landkreises Saalekreis möge beschließen:
Die Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises Saalekreis und seine Ausschüsse vom 01.10.2014 wird wie folgt geändert: §3 Abs. 5 der Geschäftsordnung wird ersatzlos gestrichen.
Begründung:
Als Volksvertreter sind die Mitglieder des Kreistags Personen von öffentlichem Interesse. Nicht nur über den Inhalt ihrer Beiträge, auch über ihr Auftreten und Verhalten in den Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse haben sie gegenüber dem Bürger Rechenschaft abzulegen. Ton- und Filmaufnahmen sind ein angemessenes Mittel, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich über das Verhalten der Abgeordneten ein Urteil zu bilden.
Das Gebot der Transparenz, welches Garant für die tatsächliche Verwirklichung des Bürgerwillens im Kreistag und seinen Ausschüssen ist, steht an dieser Stelle vor den privaten Bedürfnissen der Abgeordneten.
Dr. Hans-Thomas Tillschneider
Vorsitzender AfD-Fraktion Saalekreis
2.7.2019