So gut wie nötig, so sparsam wie möglich! Kriterien bei der Ausschreibung von Flüchtlingsunterkünften überdenken!
Antrag an den Kreistag Saalekreis
vom 31. Mai 2023 als Beschlußvorlage zur Sitzung des Kreistages Saalekreis am 28. Juni 2023
AfD-Fraktion Saalekreis
So gut wie nötig, so sparsam wie möglich!
Kriterien bei der Ausschreibung von Flüchtlingsunterkünften überdenken!
Der Kreistag Saalekreis möge beschließen:
Bei der Ausschreibung von Unterbringungs- und Betreuungsleistungen für sog. Flüchtlinge und Asylbewerber wird der Saalekreis das Kriterium „Qualität“ nicht mehr berücksichtigen. Stattdessen soll allein der Preis den Ausschlag geben. Bei der Qualität ist lediglich darauf zu achten, dass ein durch die Menschenwürde gebotener absoluter Mindeststandard nicht unterschritten wird.
Begründung:
Der Saalekreis gewichtet bei Ausschreibungen von Unterbringungs- und Betreuungsleistungen für sog. Flüchtlinge und Asylbewerber die Qualität der Angebote zurzeit mit 70%, den Preis, d.h. die Kosten für den Steuerzahler, dagegen nur mit 30%.
Ein teureres Angebot, das aber den sog. Flüchtlingen und Asylbewerbern eine hohe Qualität bietet, hat deutlich bessere Chancen, zum Zuge zu kommen, als ein billigeres Angebot, das aber bei der Qualität Abstriche macht.
Das halten wir für grundfalsch. Wer vor Lebensgefahr und bitterer Not geflohen ist, braucht keine herausragende Qualität der Unterkunft. Er kann froh sein, sicher unterkommen zu sein. Angesichts immer neuer Flüchtlingswellen, so zuletzt infolge des Ukrainekonflikts, und auch angesichts des Umstandes, dass immer mehr Flüchtlinge und Asylbewerber diesen Status wegen der damit verbundenen Leistungen missbräuchlich in Anspruch nehmen, muss der Schwerpunkt auf der Kostenreduzierung für den Steuerzahler liegen.
Hinzu kommt, dass, wie im jüngsten Ausschreibungsverfahren deutlich wurde, das Kriterium „Qualität“ einen dermaßen weiten Interpretationsspielraum bietet, dass eine objektive Bewertungsentscheidungen und damit ein rechtssicheres Verfahren kaum noch gewährleistet werden kann.
Wir fordern deshalb, das Kriterium Qualität als ausschreibungsrelevanten Faktor ganz zu streichen und nur auf den Preis als ein objektives Kriterium zu achten. Die Leistung hat für den Steuerzahler so günstig wie möglich zu sein.
Dass der dann einsetzende und durchaus erwünschte Unterbietungswettbewerb nicht zur Unterschreitung des durch die Menschenwürde gebotenen Minimums bei den Unterbringungsstandards führt, soll durch Definition des menschenwürdigen Mindeststandards entgegengewirkt werden. Dazu dürfte gehören, dass die Unterkunft frei von gesundheitsschädlichen Einflüssen wie Schimmel, Zugluft, Giftstoffen etc. sein muss. Die Unterkunft muss im Winter beheizbar sein. Sanitäranlagen können von mehreren Personen gleichen Geschlechts gemeinsam genutzt werden. Im Übrigen genügt bei den Wohnunterkünften einfachste Ausstattung.
Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Vorsitzender AfD-Fraktion Saalekreis, Merseburg, der 31.5.2023