31. Mai 2023

So gut wie nötig, so sparsam wie möglich! Kriterien bei der Ausschreibung von Flüchtlingsunterkünften überdenken!

Antrag an den Kreis­tag Saalekreis

vom 31. Mai 2023 als Beschluß­vor­la­ge zur Sit­zung des Kreis­ta­ges Saa­le­kreis am 28. Juni 2023

AfD-Frak­ti­on Saalekreis

 

So gut wie nötig, so spar­sam wie möglich!

Kri­te­ri­en bei der Aus­schrei­bung von Flücht­lings­un­ter­künf­ten überdenken!

 

Der Kreis­tag Saa­le­kreis möge beschlie­ßen:

Bei der Aus­schrei­bung von Unter­brin­gungs- und Betreu­ungs­leis­tun­gen für sog. Flücht­lin­ge und Asyl­be­wer­ber wird der Saa­le­kreis das Kri­te­ri­um „Qua­li­tät“ nicht mehr berück­sich­ti­gen. Statt­des­sen  soll allein der Preis den Aus­schlag geben. Bei der Qua­li­tät ist ledig­lich dar­auf zu ach­ten, dass ein durch die Men­schen­wür­de gebo­te­ner abso­lu­ter Min­dest­stan­dard nicht unter­schrit­ten wird.

 

Begrün­dung:

Der Saa­le­kreis gewich­tet bei Aus­schrei­bun­gen von Unter­brin­gungs- und Betreu­ungs­leis­tun­gen für sog. Flücht­lin­ge und Asyl­be­wer­ber die Qua­li­tät der Ange­bo­te zur­zeit mit 70%, den Preis, d.h. die Kos­ten für den Steu­er­zah­ler, dage­gen nur mit 30%.

Ein teu­re­res Ange­bot, das aber den sog. Flücht­lin­gen und Asyl­be­wer­bern eine hohe Qua­li­tät bie­tet, hat deut­lich bes­se­re Chan­cen, zum Zuge zu kom­men, als ein bil­li­ge­res Ange­bot, das aber bei der Qua­li­tät Abstri­che macht.

Das hal­ten wir für grund­falsch. Wer vor Lebens­ge­fahr und bit­te­rer Not geflo­hen ist, braucht kei­ne her­aus­ra­gen­de Qua­li­tät der Unter­kunft. Er kann froh sein, sicher unter­kom­men zu sein. Ange­sichts immer neu­er Flücht­lings­wel­len, so zuletzt infol­ge des Ukrai­ne­kon­flikts, und auch ange­sichts des Umstan­des, dass immer mehr Flücht­lin­ge und Asyl­be­wer­ber die­sen Sta­tus wegen der damit ver­bun­de­nen Leis­tun­gen miss­bräuch­lich in Anspruch neh­men, muss der Schwer­punkt auf der Kos­ten­re­du­zie­rung für den Steu­er­zah­ler liegen.

Hin­zu kommt, dass, wie im jüngs­ten Aus­schrei­bungs­ver­fah­ren deut­lich wur­de, das Kri­te­ri­um „Qua­li­tät“ einen der­ma­ßen wei­ten Inter­pre­ta­ti­ons­spiel­raum bie­tet, dass eine objek­ti­ve Bewer­tungs­ent­schei­dun­gen und damit ein rechts­si­che­res Ver­fah­ren kaum noch gewähr­leis­tet wer­den kann.

Wir for­dern des­halb, das Kri­te­ri­um Qua­li­tät als aus­schrei­bungs­re­le­van­ten Fak­tor ganz zu strei­chen und nur auf den Preis als ein objek­ti­ves Kri­te­ri­um zu ach­ten. Die Leis­tung hat für den Steu­er­zah­ler so güns­tig wie mög­lich zu sein.

Dass der dann ein­set­zen­de und durch­aus erwünsch­te Unter­bie­tungs­wett­be­werb nicht zur Unter­schrei­tung des durch die Men­schen­wür­de gebo­te­nen Mini­mums bei den Unter­brin­gungs­stan­dards führt, soll durch Defi­ni­ti­on des men­schen­wür­di­gen Min­dest­stan­dards ent­ge­gen­ge­wirkt wer­den. Dazu dürf­te gehö­ren, dass die Unter­kunft frei von gesund­heits­schäd­li­chen Ein­flüs­sen wie Schim­mel, Zug­luft, Gift­stof­fen etc. sein muss. Die Unter­kunft muss im Win­ter beheiz­bar sein. Sani­tär­an­la­gen kön­nen von meh­re­ren Per­so­nen glei­chen Geschlechts gemein­sam genutzt wer­den. Im Übri­gen genügt bei den Wohn­un­ter­künf­ten ein­fachs­te Ausstattung.

 

Dr. Hans-Tho­mas Till­schnei­der, Vor­sit­zen­der AfD-Frak­ti­on Saa­le­kreis, Mer­se­burg, der 31.5.2023

 

Antrag als PDF-Datei