13. Februar 2024

Präventionstag Arbeits- und Gesundheitsschutz: Gesundheitsförderung für Lehrkräfte – Keine zusätzlichen Belastungen für Schüler und Eltern!

Antrag vom 13. Febru­ar 2024

Druck­sa­che 8/3723 (2 S.)

Kurz­be­schrei­bung:

Auf Antrag der AfD-Frak­ti­on soll der Rund­erlass des Minis­te­ri­ums für Bil­dung vom 28. Sep­tem­ber 2022 ‒ „Prä­ven­ti­ons­tag Arbeits- und Gesund­heits­schutz für das Lan­des­per­so­nal an Schu­len in öffent­li­cher Trä­ger­schaft im Land Sach­sen-Anhalt“ ‒ geän­dert und neu gefasst wer­den. Ziel ist, den Prä­ven­ti­ons­tag nicht mehr an Schul­ta­gen, son­dern aus­schließ­lich in der Feri­en­zeit statt­fin­den zu las­sen. Schul- und Unter­richts­zeit dür­fe künf­tig für den Prä­ven­ti­ons­tag nicht mehr geop­fert werden.

Antrag:

Prä­ven­ti­ons­tag Arbeits- und Gesund­heits­schutz: Gesund­heits­för­de­rung für Lehr­kräf­te – Kei­ne zusätz­li­chen Belas­tun­gen für Schü­ler und Eltern!

Der Land­tag wol­le beschließen:

Die Lan­des­re­gie­rung wird aufgefordert:

Den Rund­erlass des MB vom 28. Sep­tem­ber 2022 – 11–40027‑1/1/3049/2022 „Prä­ven­ti­ons-tag Arbeits- und Gesund­heits­schutz für das Lan­des­per­so­nal an Schu­len in öffent­li­cher Trä­ger­schaft im Land Sach­sen-Anhalt“ dahin­ge­hend abzu­än­dern und neu zu fas­sen, dass der Prä­ven­ti­ons­tag nicht mehr an Schul­ta­gen, son­dern aus­schließ­lich in der Feri­en­zeit statt­fin­det, sodass kein Unter­richt für die­se Prä­ven­ti­ons­maß­nah­me aus­fal­len muss, und dass dabei die Teil­nah­me am Prä­ven­ti­ons­tag aus­schließ­lich auf frei­wil­li­ger Basis erfolgt.

Begrün­dung

Arbeits­schutz und Gesund­heits­prä­ven­ti­on gehö­ren auch für Lehr­kräf­te zur zeit­ge­mä­ßen Vor-sor­ge im Arbeits­all­tag. Die vom Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um aus­ge­hen­de Initia­ti­ve des unter­richts­frei­en Prä­ven­ti­ons­ta­ges darf jedoch ange­sichts von mas­si­vem Unter­richts­aus­fall und Leh­rer­man­gel nicht zulas­ten von Schü­lern und Eltern gehen. Durch den Rund­erlass des MB vom 28. Sep­tem­ber 2022 wird durch den ein­ge­führ­ten Prä­ven­ti­ons­tag ein Schul­tag gestri­chen, an dem weder Unter­richt statt­fin­det noch eine Betreu­ung erfolgt.

Die Rege­lung bedarf daher einer Abän­de­rung, sodass zukünf­tig der Prä­ven­ti­ons­tag an einem der Arbeits­ta­ge inner­halb der Schul­fe­ri­en statt­fin­det. Schul- und Unter­richts­zeit darf künf­tig für den Prä­ven­ti­ons­tag nicht mehr geop­fert werden.

Oli­ver Kirchner

Frak­ti­ons­vor­sitz

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13.2.2024