Wortlaut der Erklärung zur Einbürgerung ‐ Loyalität und Spracherwerb einfordern
Antrag vom 16. Januar 2024
Drucksache 8/3609 (2 S.)
Kurzbeschreibung:
Die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt möchte den Wortlaut der Erklärung zur Einbürgerung ausländischer Staatsbürger modifizieren. Die im Antrag geforderte Loyalitätserklärung zur verfassungsmäßigen und gesetzmäßigen Ordnung ist Standard in sog. klassischen Einwanderungsländern und in den USA und Kanada Bestandteil des dort bei Einbürgerung zu leistenden Loyalitätseids. Entsprechend dem Hinweis des Ministeriums für Inneres und Sport vom 29. November 2023 soll auch die im Antrag neu formulierte persönliche Erklärung zur Einbürgerungsakte genommen werden, um bei schwerwiegenden Verstößen Handhabe für eine Rücknahme der Einbürgerung nach § 35 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz zu bieten.
Antrag:
Wortlaut der Erklärung zur Einbürgerung - Loyalität und Spracherwerb einfordern
Der Landtag wolle beschließen:
Das Ministerium für Inneres und Sport wird aufgefordert, den mit Bezug auf seinen Erlass vom 27. August 2021 mit dem Aktenzeichen 34.31-11007-1 herausgegebenen Hinweis vom 29. November 2023 mit dem Aktenzeichen 34-11007-1/5/67595/2023, gerichtet an die Einbürgerungsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise, mit der Empfehlung des Wortlauts einer persönlichen Erklärung zur Einbürgerung durch folgenden Wortlaut zu ersetzen:
Ich, Vorname(n) und Name, erkenne die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und ihre Gesetze an. Ich verpflichte mich, die deutsche Kultur zu respektieren und danach zu streben, die deutsche Sprache zu erlernen. Als neuer deutscher Staatsangehöriger werde ich innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland keine ausländischen Konflikte aktiv unterstützen. Dies gilt insbesondere für Konflikte meines ehemaligen Heimatlandes. Ich will mich nach besten Kräften bemühen, meinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten und auf diese Weise meinem neuen Heimatland Dank und Respekt zu erweisen.
Begründung
In dem o. g. behördeninternen Hinweis vom 29. November 2023 und der darin enthaltenen Wortlautempfehlung für eine zu unterzeichnende persönliche Erklärung vor Übergabe der Einbürgerungsurkunde, die als behördeninterne Weisung zu verstehen ist, wird ausschließlich auf die deutsche Verantwortung für den Staat Israel Bezug genommen. Verurteilt werden lediglich antisemitische Bestrebungen und solche, die gegen das Existenzrecht Israels gerichtet sind.
Diese Erklärung, die offenbar dem kürzlich eskalierten israelisch-palästinensischen Konflikt und einer antisemitischen Tendenz, insbesondere bei jungen Moslems in Deutschland gerecht werden will, greift jedoch zu kurz. Die Konflikte anderer Krisengebiete in anderen Weltregionen werden ausgeblendet, bei denen die Gefahr der Fortsetzung der Austragung in der Bundesrepublik Deutschland durch eingebürgerte Personen besteht.
Bereits jetzt ist nach § 11 Satz 1 Nr. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte, die die Annahme rechtfertigen, dass der Ausländer Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind, die Einbürgerung zu versagen. Das Ministerium für Inneres und Sport fasst darunter in seiner Weisung vom 29. November 2023 „auch antisemitische Straftaten oder die Leugnung des Existenzrechts Israels“. Diese Rechtssicht macht eine persönliche Einbürgerungserklärung im jetzigen Wortlaut der Empfehlung des Ministeriums für Inneres und Sport eigentlich überflüssig.
Die im Antrag geforderte Loyalitätserklärung zur verfassungsmäßigen und gesetzmäßigen Ordnung ist dagegen Standard in sog. klassischen Einwanderungsländern und in den USA und Kanada Bestandteil des dort bei Einbürgerung zu leistenden Loyalitätseids. Entsprechend dem Hinweis des Ministeriums für Inneres und Sport vom 29. November 2023 soll auch die im Antrag neu formulierte persönliche Erklärung zur Einbürgerungsakte genommen werden, um bei schwerwiegenden Verstößen Handhabe für eine Rücknahme der Einbürgerung nach § 35 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz zu bieten.
Oliver Kirchner
Fraktionsvorsitz
16.1.2024