29. August 2023

Flexibilisierung der Klassenstärken zur Überbrückung des Lehrermangels

Antrag vom 29. August 2023

Druck­sa­che 8/3045 (3 S.)

Kurz­be­schrei­bung:

Kon­sta­tie­rung eines seit 1990 wach­sen­den Lehr­kräf­te­man­gels und der Not­wen­dig­keit von unkon­ven­tio­nel­len Gegen­maß­nah­men; Ein­füh­rung einer Rege­lung zur befris­te­ten Anpas­sung der Klas­sen­stär­ke an die Unterrichtsversorgung

Antrag:

Fle­xi­bi­li­sie­rung der Klas­sen­stär­ken zur Über­brü­ckung des Lehrermangels

Der Land­tag wol­le beschließen:

I. Der Land­tag stellt fest:

1. Auf­grund des Ver­sa­gens der Lan­des­re­gie­run­gen seit 1990 hat der Lehr­kräf­te­man­gel ein dra­ma­ti­sches Aus­maß angenommen.

2. Die aktu­el­le Not­si­tua­ti­on erfor­dert auch unkon­ven­tio­nel­le Maß­nah­men, die die Unter­richts­ver­sor­gung sichern und dem Lehr­kräf­te­man­gel zeit­nah ggf. mit tem­po­rä­ren Maß­nah­men entgegenwirken.

II. Die Lan­des­re­gie­rung wird aufgefordert:

Es ist eine Rege­lung zu schaf­fen, wonach bei einer Unter­richts­ver­sor­gung von weni­ger als 90 Pro­zent die aktu­ell gel­ten­den Klas­sen­ober­gren­zen an all­ge­mein­bil­den­den öffent­li­chen Schu­len durch Ent­schei­dung der Schul­lei­tung so lan­ge auf­ge­ho­ben wer­den kön­nen, bis sich die Unter­richts­ver­sor­gung soweit ver­bes­sert hat, dass nach Rück­kehr zu den Klas­sen­ober­gren­zen eine Unter­richts­ver­sor­gung von lang­fris­tig über 95 Pro­zent gewähr­leis­tet ist. Dabei kön­nen auch Klas­sen zusam­men­ge­legt wer­den, wobei die der­zei­ti­ge Klas­sen­ober­gren­ze über­schrit­ten wer­den darf.

Begrün­dung

Die Fle­xi­bi­li­sie­rung der Klas­sen­ober­gren­zen kann ange­sichts des aktu­el­len Leh­rer­man­gels eine Lösung bie­ten, um die Unter­richts­ver­sor­gung sicher­zu­stel­len und trotz des Leh­rer­man­gels eine aus­rei­chen­de Anzahl von Lehr­kräf­ten für alle Schü­ler zur Ver­fü­gung zu haben. Der Leh­rer­man­gel, ins­be­son­de­re in bestimm­ten Fach­be­rei­chen, ist ein drän­gen­des Pro­blem, das sich in den Regio­nen und Schul­for­men unse­res Lan­des in zwar unter­schied­li­chen Aus­prä­gun­gen, jedoch unge­bro­chen besorg­nis­er­re­gend mani­fes­tiert. Die­ser Man­gel an Lehr­kräf­ten führt zwangs­läu­fig zu einer Belas­tung der Unterrichtsversorgung.

Dass über eine Anpas­sung der Klas­sen­fre­quen­zen nach­zu­den­ken ist, geht auch aus der Stel­lung­nah­me der KMK zum Lehr­kräf­te­man­gel her­vor. Hier wird betont, dass eine maß­vol­le und befris­te­te Erhö­hung der Klas­sen­fre­quen­zen nicht mehr aus­ge­schlos­sen wer­den darf.[1]

Dar­um ist es in die­ser Situa­ti­on gebo­ten, über unkon­ven­tio­nel­le Mit­tel nach­zu­den­ken, die geeig­net sind, die Unter­richts­ver­sor­gung sicher­zu­stel­len. Bevor für die Lehr­kräf­te­ge­win­nung die Qua­li­fi­ka­ti­ons­maß­stä­be gesenkt wer­den, auf Sei­ten­ein­stei­ger zurück­ge­grif­fen wer­den muss oder gar Leh­rer ohne Abitur, also unter­qua­li­fi­zier­te „Lehr­kräf­te“, ein­ge­stellt wer­den, ist es sinn­vol­ler, tem­po­rär die Klas­sen­grö­ße zu öff­nen und nach oben hin anzu­pas­sen. Dies wür­de nöti­ge Spiel­räu­me erzeu­gen, um die Beschu­lung vor Ort bei Lehr­kräf­te­man­gel zu ermög­li­chen. Statt Unter­richts­aus­fall soll auch mit grö­ße­ren Klas­sen­stär­ken der Unter­richt abge­si­chert wer­den, wenn die räum­li­chen Ver­hält­nis­se dies zulassen.

Durch die Auf­he­bung der Klas­sen­ober­gren­zen, nöti­gen­falls der Zusam­men­le­gung von Klas­sen, erhal­ten Schu­len die Mög­lich­keit, den Unter­richt trotz des Leh­rer­man­gels zu orga­ni­sie­ren und sicher­zu­stel­len, sodass jeder Schü­ler Zugang zu Bil­dung und Betreu­ung erhält. In grö­ße­ren Klas­sen und einer höhe­ren Schüler-Lehrkräfte-Relation kön­nen Lehr­kräf­te effek­ti­ver ein­ge­setzt und Eng­päs­se über­brückt werden.

Es ist jedoch wich­tig zu beto­nen, dass die Auf­he­bung der Klas­sen­ober­gren­zen kei­ne dau­er­haf­te Lösung sein soll. Sie soll­te als vor­über­ge­hen­de Kann-Regelung betrach­tet wer­den, um die Unter­richts­ver­sor­gung sicher­zu­stel­len, bis nach­hal­ti­ge­re Lösun­gen für den Leh­rer­man­gel gefun­den wer­den. Die Gewin­nung und Aus­bil­dung qua­li­fi­zier­ter Lehr­kräf­te sowie die Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen und der Attrak­ti­vi­tät des Leh­rer­be­rufs soll­ten wei­ter­hin Prio­ri­tät haben.

Die­se Maß­nah­me ist Bestand­teil des auf­bau­en­den Maß­nah­men­pa­kets, das die antrag­stel­len­de Frak­ti­on durch diver­se Initia­ti­ven (z. B. „Lern­rück­stän­de auf­ho­len - Bil­dungs­schä­den mini­mie­ren, Druck­sa­che 7/7264; „Kei­ne Redu­zie­rung der Stun­den­zah­len für Kern­fä­cher an den Sekundar- und Gemein­schafts­schu­len“, Druck­sa­che 7/6264; „Son­der­klas­sen für Flücht­lings­kin­der ein­füh­ren - Schu­len ent­las­ten!“, Druck­sa­che 7/1299; „Pen­sio­nier­te Leh­rer reak­ti­vie­ren“, Druck­sa­che 7/1145; „Bil­dungs­qua­li­tät sichern, Bil­dungs­ver­fall stop­pen, Leis­tungs­ni­veau anhe­ben!“, Druck­sa­che 8/1692; „Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung des Schul­ge­set­zes des Lan­des Sachsen-Anhalt“, (Ein­füh­rung einer ver­bind­li­chen Schul­lauf­bahn­emp­feh­lung), Druck­sa­che 8/2354) zur Behe­bung grund­sätz­li­cher und sym­pto­ma­ti­scher Pro­ble­me der Bil­dungs­land­schaft in unse­rem Bun­des­land bereits gefor­dert hat.

Oli­ver Kirch­ner                 Ulrich Siegmund

Frak­ti­ons­vor­sitz                Fraktionsvorsitz

[1] 1 https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/KMK/SWK/2023/SWK‐2023‐Stellungnahme_Lehrkraeftemangel.pdf, S. 23 ff. [01.06.2023].

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29.8.2023