23. September 2024

Wer nicht arbeiten will, der soll auch nicht essen!

Antrag an den Kreis­tag Saalekreis

vom 23. Sep­tem­ber 2024 als Beschluss­vor­la­ge zur Sit­zung des Kreis­ta­ges Saa­le­kreis am 30. Okto­ber 2024

“Wer nicht arbei­ten will, der soll auch nicht essen!”

Der Kreis­tag möge beschließen:

Der Land­rat wird auf­ge­for­dert, dafür Sor­ge zu tra­gen und die Ver­wal­tung dahingehend
anzu­wei­sen, dass alle im Saa­le­kreis in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten untergebrachten
Asyl­be­wer­ber zu Arbeit ver­pflich­tet wer­den. Dabei sind alle Mög­lich­kei­ten, die § 5
Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz bie­tet, aus­zu­schöp­fen. Dies gilt ins­be­son­de­re für die
Sank­ti­ons­mög­lich­kei­ten, wenn die Asyl­be­wer­ber eine zumut­ba­re Arbeit verweigern.

Begrün­dung:

Das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz erlaubt jetzt schon, Asyl­be­wer­ber gegen eine
Ent­schä­di­gung von 80 Cent pro Stun­de zu gemein­nüt­zi­ger Arbeit her­an­zu­zie­hen. Diese
Mög­lich­kei­ten wur­den bis­lang so gut wie nicht genutzt. Seit Früh­jahr die­ses Jah­res werden
jedoch im Saa­le-Orla-Kreis in Thü­rin­gen Asyl­be­wer­ber pro Tag vier Stun­den zu einer
gemein­nüt­zi­gen Arbeit herangezogen.
Es gibt kei­ne Grün­de, wes­halb nicht auch im Saa­le­kreis Asyl­be­wer­ber zu Arbeit
ver­pflich­tet wer­den soll­ten. Ech­te Asyl­be­wer­ber sind vor poli­ti­scher Ver­fol­gung und
Gefahr für Leib und Leben geflo­hen. Sie erhal­ten Schutz, solan­ge die Verfolgungsgründe
bestehen. Im Gegen­zug darf erwar­tet wer­den, dass sie sich nütz­lich machen und die
Kos­ten ihres zeit­lich befris­te­ten Auf­ent­halts durch gemein­nüt­zi­ge Arbeit zumindest
teil­wei­se kompensieren.

Dr. Hans-Tho­mas Till­schnei­der, Mer­se­burg, der 23.9.24
Vor­sit­zen­der AfD-Frak­ti­on Saalekreis

Antrag als PDF-Datei

Antrags­num­mer: AN 061/2024