Wer nicht arbeiten will, der soll auch nicht essen!
Antrag an den Kreistag Saalekreis
vom 23. September 2024 als Beschlussvorlage zur Sitzung des Kreistages Saalekreis am 30. Oktober 2024
“Wer nicht arbeiten will, der soll auch nicht essen!”
Der Kreistag möge beschließen:
Der Landrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen und die Verwaltung dahingehend
anzuweisen, dass alle im Saalekreis in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten
Asylbewerber zu Arbeit verpflichtet werden. Dabei sind alle Möglichkeiten, die § 5
Asylbewerberleistungsgesetz bietet, auszuschöpfen. Dies gilt insbesondere für die
Sanktionsmöglichkeiten, wenn die Asylbewerber eine zumutbare Arbeit verweigern.
Begründung:
Das Asylbewerberleistungsgesetz erlaubt jetzt schon, Asylbewerber gegen eine
Entschädigung von 80 Cent pro Stunde zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen. Diese
Möglichkeiten wurden bislang so gut wie nicht genutzt. Seit Frühjahr dieses Jahres werden
jedoch im Saale-Orla-Kreis in Thüringen Asylbewerber pro Tag vier Stunden zu einer
gemeinnützigen Arbeit herangezogen.
Es gibt keine Gründe, weshalb nicht auch im Saalekreis Asylbewerber zu Arbeit
verpflichtet werden sollten. Echte Asylbewerber sind vor politischer Verfolgung und
Gefahr für Leib und Leben geflohen. Sie erhalten Schutz, solange die Verfolgungsgründe
bestehen. Im Gegenzug darf erwartet werden, dass sie sich nützlich machen und die
Kosten ihres zeitlich befristeten Aufenthalts durch gemeinnützige Arbeit zumindest
teilweise kompensieren.
Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Merseburg, der 23.9.24
Vorsitzender AfD-Fraktion Saalekreis
Antragsnummer: AN 061/2024