Aufruf zur Rückkehr syrischer Flüchtlinge in ihr Heimatland
Antrag vom 18. März 2025
Drucksache 8/5311 (2 S.)
Kurzbeschreibung
Gemäß dem Antrag der AfD-Fraktion soll der Landtag im Namen der Bürger des Landes Sachsen-Anhalt einen Appell an alle syrischen Flüchtlinge zur Rückkehr in ihr Heimatland richten. Der großzügige Schutz, den Deutschland gewährt, ist ein Gastrecht auf Zeit. Dieses Gastrecht besteht nur, solange eine tatsächliche politische Verfolgung oder eine Bedrohung vorliegt. Nachdem sich die islamistischen Gegner von Assad durchgesetzt haben, besteht für alle sunnitischen Muslime und damit weit über 90 Prozent aller Syrienflüchtlinge kein Anlass mehr zur Geltendmachung einer Zuflucht in Deutschland. Christen und Alawiten, die unter der neuen islamistischen Regierungsgewalt Repressionen ausgesetzt sind und deswegen vorerst die Entwicklung in ihrer Heimat abwarten wollen, sind von dem Aufruf zur Heimkehr ausgenommen.
Antrag
Aufruf zur Rückkehr syrischer Flüchtlinge in ihr Heimatland
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag von Sachsen-Anhalt richtet im Namen der Bürger des Landes Sachsen-Anhalt folgenden Aufruf an alle syrischen Staatsbürger, die im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben:
„Sehr geehrte Bürger der Arabischen Republik Syrien!
Sie halten sich nun schon seit mehreren Jahren in Sachsen-Anhalt auf, weil die Bundesrepublik Deutschland Ihnen Schutz vor Krieg und politischer Verfolgung gewährt hat. Unsere humanitären Gesetze verpflichten uns, Menschen, die durch Krieg und Verfolgung bedroht sind, Schutz zu gewähren. Wir haben die syrischen Flüchtlinge bedeutend besser behandelt, als Syrien die palästinensischen Flüchtlinge behandelt hat. Das sollte Ihnen zu denken geben!
Der großzügige Schutz, den Deutschland gewährt, ist ein Gastrecht auf Zeit. Dieses Gastrecht besteht nur, solange eine tatsächliche politische Verfolgung oder eine Bedrohung vorliegt. Der Umstand, dass es sich in Deutschland besser leben lässt als in Syrien ist kein legitimer Aufenthaltsgrund!
Mit dem Sturz von Präsident Bashar al-Assad und der Machtübernahme durch die sogenannte „Organisation zur Befreiung Syriens“ ist der syrische Bürgerkrieg beendet und es besteht auch keine politische Verfolgung mehr für alle, die ihren Asylantrag damit begründet haben, durch die Regierung von Präsident Bashar al-Assad verfolgt zu sein.
Wir, der Landtag von Sachsen-Anhalt, und damit die Vertretung der Bürger des Landes Sachsen-Anhalt, die Ihren Aufenthalt durch ihre Steuern mitbezahlt haben, fordern Sie deshalb hiermit höflich und bestimmt auf:
Der Krieg ist vorbei und wenn die politische Verfolgung weggefallen ist, was bei sunnitischen Muslimen nun offensichtlich der Fall sein dürfte, besteht kein Aufenthaltsgrund mehr. Zeigen Sie sich würdig und dankbar für den gewährten Schutz, indem Sie jetzt Deutschland so schnell wie möglich verlassen und in Ihre Heimat zurückkehren!“[1]
Begründung
Die islamistischen Gegner von Assad haben sich durchgesetzt. Für sie und alle sunnitischen Muslime und damit weit über 90 Prozent aller Syrienflüchtlinge besteht daher kein Anlass mehr zur Geltendmachung einer Zuflucht in Deutschland. Syrien ist durch die neuen Machthaber gesichert. Die NATO-Mitglieder bzw. -Partner Türkei und Israel haben sich in den Grenzregionen etabliert. Dort und in Damaskus können die bisherigen Exilanten unangefochten Aufenthalt nehmen. Christen und Alawiten, die unter der neuen islamistischen Regierungsgewalt Repressionen ausgesetzt werden und deswegen vorerst die Entwicklung in ihrer Heimat abwarten wollen, sind insoweit von dem Aufruf zur Heimkehr ausgenommen.
Oliver Kirchner
Fraktionsvorsitz
https://afdfraktion-lsa.de/aufruf-zur-rueckkehr-syrischer-fluechtlinge-in-ihr-heimatland/
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d5311aan.pdf
[1] Eine vom Landtag in Auftrag gegebene beglaubigte Übersetzung bestätigt, dass deutscher und arabischer Text des Aufrufs identisch sind.