18. März 2025

Aufruf zur Rückkehr syrischer Flüchtlinge in ihr Heimatland

Antrag vom 18. März 2025

Druck­sa­che 8/5311 (2 S.)

Kurz­be­schrei­bung
Gemäß dem Antrag der AfD-Frak­ti­on soll der Land­tag im Namen der Bür­ger des Lan­des Sach­sen-Anhalt einen Appell an alle syri­schen Flücht­lin­ge zur Rück­kehr in ihr Hei­mat­land rich­ten. Der groß­zü­gi­ge Schutz, den Deutsch­land gewährt, ist ein Gast­recht auf Zeit. Die­ses Gast­recht besteht nur, solan­ge eine tat­säch­li­che poli­ti­sche Ver­fol­gung oder eine Bedro­hung vor­liegt. Nach­dem sich die isla­mis­ti­schen Geg­ner von Assad durch­ge­setzt haben, besteht für alle sun­ni­ti­schen Mus­li­me und damit weit über 90 Pro­zent aller Syri­en­flücht­lin­ge kein Anlass mehr zur Gel­tend­ma­chung einer Zuflucht in Deutsch­land. Chris­ten und Ala­wi­ten, die unter der neu­en isla­mis­ti­schen Regie­rungs­ge­walt Repres­sio­nen aus­ge­setzt sind und des­we­gen vor­erst die Ent­wick­lung in ihrer Hei­mat abwar­ten wol­len, sind von dem Auf­ruf zur Heim­kehr ausgenommen.

Antrag
Auf­ruf zur Rück­kehr syri­scher Flücht­lin­ge in ihr Heimatland

Der Land­tag wol­le beschließen:

Der Land­tag von Sachsen-Anhalt rich­tet im Namen der Bür­ger des Lan­des Sachsen-Anhalt fol­gen­den Auf­ruf an alle syri­schen Staats­bür­ger, die im Gebiet des Lan­des Sachsen-Anhalt ihren gewöhn­li­chen Auf­ent­halt haben:

„Sehr geehr­te Bür­ger der Ara­bi­schen Repu­blik Syrien!

Sie hal­ten sich nun schon seit meh­re­ren Jah­ren in Sachsen-Anhalt auf, weil die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land Ihnen Schutz vor Krieg und poli­ti­scher Ver­fol­gung gewährt hat. Unse­re huma­ni­tä­ren Geset­ze ver­pflich­ten uns, Men­schen, die durch Krieg und Ver­fol­gung bedroht sind, Schutz zu gewäh­ren. Wir haben die syri­schen Flücht­lin­ge bedeu­tend bes­ser behan­delt, als Syri­en die paläs­ti­nen­si­schen Flücht­lin­ge behan­delt hat. Das soll­te Ihnen zu den­ken geben!

Der groß­zü­gi­ge Schutz, den Deutsch­land gewährt, ist ein Gast­recht auf Zeit. Die­ses Gast­recht besteht nur, solan­ge eine tat­säch­li­che poli­ti­sche Ver­fol­gung oder eine Bedro­hung vor­liegt. Der Umstand, dass es sich in Deutsch­land bes­ser leben lässt als in Syri­en ist kein legi­ti­mer Aufenthaltsgrund!

Mit dem Sturz von Prä­si­dent Bas­har al-Assad und der Macht­über­nah­me durch die soge­nann­te „Orga­ni­sa­ti­on zur Befrei­ung Syri­ens“ ist der syri­sche Bür­ger­krieg been­det und es besteht auch kei­ne poli­ti­sche Ver­fol­gung mehr für alle, die ihren Asyl­an­trag damit begrün­det haben, durch die Regie­rung von Prä­si­dent Bas­har al-Assad ver­folgt zu sein.

Wir, der Land­tag von Sachsen-Anhalt, und damit die Ver­tre­tung der Bür­ger des Lan­des Sachsen-Anhalt, die Ihren Auf­ent­halt durch ihre Steu­ern mit­be­zahlt haben, for­dern Sie des­halb hier­mit höf­lich und bestimmt auf:

Der Krieg ist vor­bei und wenn die poli­ti­sche Ver­fol­gung weg­ge­fal­len ist, was bei sun­ni­ti­schen Mus­li­men nun offen­sicht­lich der Fall sein dürf­te, besteht kein Auf­ent­halts­grund mehr. Zei­gen Sie sich wür­dig und dank­bar für den gewähr­ten Schutz, indem Sie jetzt Deutsch­land so schnell wie mög­lich ver­las­sen und in Ihre Hei­mat zurück­keh­ren!“[1]


Begrün­dung
Die isla­mis­ti­schen Geg­ner von Assad haben sich durch­ge­setzt. Für sie und alle sun­ni­ti­schen Mus­li­me und damit weit über 90 Pro­zent aller Syri­en­flücht­lin­ge besteht daher kein Anlass mehr zur Gel­tend­ma­chung einer Zuflucht in Deutsch­land. Syri­en ist durch die neu­en Macht­ha­ber gesi­chert. Die NATO-Mitglieder bzw. -Part­ner Tür­kei und Isra­el haben sich in den Grenz­re­gio­nen eta­bliert. Dort und in Damas­kus kön­nen die bis­he­ri­gen Exi­lan­ten unan­ge­foch­ten Auf­ent­halt neh­men. Chris­ten und Ala­wi­ten, die unter der neu­en isla­mis­ti­schen Regie­rungs­ge­walt Repres­sio­nen aus­ge­setzt wer­den und des­we­gen vor­erst die Ent­wick­lung in ihrer Hei­mat abwar­ten wol­len, sind inso­weit von dem Auf­ruf zur Heim­kehr ausgenommen.

Oli­ver Kirchner
Fraktionsvorsitz

Antrag als PDF-Datei

https://afdfraktion-lsa.de/aufruf-zur-rueckkehr-syrischer-fluechtlinge-in-ihr-heimatland/

https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d5311aan.pdf

[1] Eine vom Land­tag in Auf­trag gege­be­ne beglau­big­te Über­set­zung bestä­tigt, dass deut­scher und ara­bi­scher Text des Auf­rufs iden­tisch sind.