Flagge zeigen!
Antrag an den Kreistag Saalekreis
vom 14. April 2025 als Beschlussvorlage zur Sitzung des Kreistages Saalekreis am 7. Mai 2025
Der Kreistag möge beschließen:
Dienstgebäude und Liegenschaften des Landkreises sind, soweit ein Fahnenmast vorhanden ist, ergänzend zu den Richtlinien des sogenannten Beflaggungserlasses (vgl. RdErl. vom 30.04.2015 u. Landtagsbeschluss Drs.7/6316) ganzjährig mit der Nationalflagge zu beflaggen.
Begründung:
Während der Befreiungskriege gegen Napoleon 1813 entstanden und dann von der Frankfurter Nationalversammlung 1848 zur Nationalflagge erhoben, wurde die schwarz-rot-goldene Flagge 1919 zur Flagge der Weimarer Republik und 1949 zur Flagge der BRD. Sie verbindet gute deutsche Traditionen des Strebens nach Freiheit und Demokratie, zu denen sich jeder deutsche Staatsbürger vorbehaltlos bekennen sollte.
Als Nationalsymbol zeigt sie staatliche Hoheit an und dient damit aber auch der affektiven Identifikation mit unserem Staat. Der Respekt gegenüber dem Staat gewinnt Ausdruck im Respekt, den man der Fahne erweist und den sie einfordert. Ohne diesen Respekt kann kein Staat bestehen. Es ist deshalb allein schon unter dem Gesichtspunkt staatlicher Selbstbehauptung eine Selbstverständlichkeit, dass vor staatlichen Einrichtungen aller Art ständig die Nationalfahne hängt, wie das auch in vielen Staaten der Welt üblich ist.
Gerade in unserer Zeit, in der die Einheit von Staat und Nation durch desintegrative Tendenzen aller Art gefährdet erscheint und man die Verachtung gegenüber Staat und Nation oft mit einer Verunehrung der Nationalfahne zum Ausdruck bringt, ist umso wichtiger, Flagge zu zeigen. Vor Schulen in Trägerschaft des Kreises erscheint dies besonders angezeigt, sollten doch Heranwachsende zu Respekt gegenüber unserem demokratischen Nationalstaat erzogen werden.
Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Querfurt, der 14.4.2025
Vorsitzender AfD-Fraktion Saalekreis
Antragsnummer: AN 071/2025