Kein Blau-Gelb und kein Regenbogen! – Den Missbrauch öffentlicher Fahnenmasten beenden!
Antrag an den Kreistag Saalekreis
vom 30. Mai 2025 als Beschlussvorlage zur Sitzung des Kreistages Saalekreis am 2. Juli 2025
Der Kreistag möge beschließen:
Vor Dienstgebäuden und Liegenschaften des Landkreises werden – abgesehen von Staatsbesuchen und offiziellen Besuchen ausländischer Delegationen – keine Nationalflaggen fremder Staaten und keine Regenbogenflagge als Symbol der LGBTQ-Bewegung gehisst.
Begründung:
Vor Dienstgebäuden und Liegenschaften des Landkreises kann die Deutschlandfahne, die Fahne Sachsen-Anhalts, die Fahne des Kreises und unter Umstände auch die EU-Fahne oder die Fahne einer Kommune des Saalekreis hängen, weil der Saalekreis mit diesen Institutionen und Körperschaften direkt oder indirekt verbunden ist.
Die Regenbogenflagge oder die Ukraine-Flagge zu hissen, kann allerdings nicht begründet werden. Die Ukraine ist ein osteuropäischer Staat, der in Konflikt mit Russland geraten ist. Es besteht keine staatliche oder institutionelle Verbindung zwischen der Ukraine und dem Saalekreis. Das Zeigen der Ukraine-Flagge vor den Dienstgebäuden und Liegenschaften des Landkreises muss somit als missbräuchliche Vereinnahmung des Saalekreises für das fragwürdige Anliegen einer politischen Solidarität mit der Ukraine gesehen werden.
Die Regenbogenflagge wiederum steht überhaupt für keine staatliche Institution, sondern für die sog. LOBTQ-Bewegung, die darauf abzielt, das tradierte Geschlechterverhältnis und Grundbegriffe gesellschaftlicher Normativität zu erschüttern. Damit symbolisiert die Regenbogenflagge ein hochumstrittenes politisches Programm, von dem nicht vorausgesetzt werden kann, dass sich alle wesentlichen Teile des politischen Spektrums mit ihm identifizieren, was Voraussetzung wäre, diese Fahne vor einem Dienstgebäude oder einer Liegenschaft des Saalekreises hissen zu können.
Ebenso trifft die von Teilen des politischen Spektrums postulierte Solidarität mit der Ukraine auf den Widerstand anderer Teile des politischen Spektrums, weshalb diese Fahne vor keinem Dienstgebäude und keiner Liegenschaft des Saalekreises hängen darf. Der Saalekreis als Gebietskörperschaft umfasst in ungeteilter Weise alle seine Mitglieder, muss also in allen seinen politischen Bekundungen darauf achten, wesentliche Teile des politischen Spektrums nicht auszuschließen.
Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Querfurt, der 30.5.2025
Vorsitzender AfD-Fraktion Saalekreis
Antragsnummer: AN 072/2025