Marla-Svenja Liebich, vormals Sven Liebich, ist für eine Reihe von Meinungsdelikten zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Er/sie hat mit einer Geschlechtsänderung nach der Verurteilung mediale Aufmerksamkeit auf sich gezogen und erzwungen, in ein Frauengefängnis eingewiesen zu werden. Schließlich hat sie die Haft nicht angetreten. Rüdiger Erben (SPD) wirft der Staatsanwaltschaft Halle nun vor, sie lasse sich auf der Nase herumtanzen.
Dazu erklärt Dr. Hans-Thomas Tillschneider, 1. stellvertretender Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion und Mitglied im Rechtsausschuss: „Wenn das Selbstbestimmungsgesetz die Möglichkeit bietet, ohne psychologisches Gutachten den eigenen Geschlechtseintrag ändern zu lassen, dann liegt der Fehler nicht bei der Staatsanwaltschaft Halle oder Marla-Svenja Liebich, sondern beim Selbstbestimmungsgesetz. Wer absurde Gesetze macht, muss sich nicht wundern, wenn sie ad absurdum geführt werden.
Dass Marla-Svenja Liebich mit ihrer Geschlechtsänderung so viel öffentliche Aufmerksamkeit erzeugen konnte, geht letztlich auf die verquere Genderideologie zurück. Nebenbei wurde so auch international bekannt, dass in Deutschland derjenige, der nonkonforme Meinungen äußert, unter Umständen schwerer bestraft wird als so mancher Messerstecher. In jeder Hinsicht ein Eigentor der Altparteienpolitik!“

https://afdfraktion-lsa.de/wer-absurde-gesetze-macht-wird-zum-narren-gehalten/
2.9.2025