2. September 2025

Fall Marla-Svenja Liebich – Wer absurde Gesetze macht, wird zum Narren gehalten!

Pres­se­mit­tei­lung vom 2. Sep­tem­ber 2025

Mar­la-Sven­ja Lie­bich, vor­mals Sven Lie­bich, ist für eine Rei­he von Mei­nungs­de­lik­ten zu einer Frei­heits­stra­fe von ein­ein­halb Jah­ren ohne Bewäh­rung ver­ur­teilt wor­den. Er/sie hat mit einer Geschlechts­än­de­rung nach der Ver­ur­tei­lung media­le Auf­merk­sam­keit auf sich gezo­gen und erzwun­gen, in ein Frau­en­ge­fäng­nis ein­ge­wie­sen zu wer­den. Schließ­lich hat sie die Haft nicht ange­tre­ten. Rüdi­ger Erben (SPD) wirft der Staats­an­walt­schaft Hal­le nun vor, sie las­se sich auf der Nase herumtanzen.

Dazu erklärt Dr. Hans-Tho­mas Till­schnei­der, 1. stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der der AfD-Land­tags­frak­ti­on und Mit­glied im Rechts­aus­schuss: „Wenn das Selbst­be­stim­mungs­ge­setz die Mög­lich­keit bie­tet, ohne psy­cho­lo­gi­sches Gut­ach­ten den eige­nen Geschlechts­ein­trag ändern zu las­sen, dann liegt der Feh­ler nicht bei der Staats­an­walt­schaft Hal­le oder Mar­la-Sven­ja Lie­bich, son­dern beim Selbst­be­stim­mungs­ge­setz. Wer absur­de Geset­ze macht, muss sich nicht wun­dern, wenn sie ad absur­dum geführt werden.

Dass Mar­la-Sven­ja Lie­bich mit ihrer Geschlechts­än­de­rung so viel öffent­li­che Auf­merk­sam­keit erzeu­gen konn­te, geht letzt­lich auf die ver­que­re Gen­der­ideo­lo­gie zurück. Neben­bei wur­de so auch inter­na­tio­nal bekannt, dass in Deutsch­land der­je­ni­ge, der non­kon­for­me Mei­nun­gen äußert, unter Umstän­den schwe­rer bestraft wird als so man­cher Mes­ser­ste­cher. In jeder Hin­sicht ein Eigen­tor der Altparteienpolitik!“

https://afdfraktion-lsa.de/wer-absurde-gesetze-macht-wird-zum-narren-gehalten/

2.9.2025