Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, die 2023 eingeführte sogenannte Vorgriffsstunde in Sachsen-Anhalt für unwirksam zu erklären. Damit folgt das Gericht der Klage zweier Lehrkräfte.
Dazu erklärt Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Sprecher der AfD-Landtagsfraktion für Bildung, Kultur und Wissenschaft: „Während unsere Kinder seit Jahren unter Unterrichtsausfall leiden, kämpfen Teile der Lehrerschaft beharrlich dafür, vom Dienst nach Vorschrift kein Jota abweichen zu müssen. Dabei bedeutet die Vorgriffsstunde nicht einmal eine einseitige Erhöhung der Arbeitsleistung. Es handelt sich um eine einzige (!) Stunde Mehrarbeit pro Woche, die wahlweise monatlich ausgezahlt oder einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden kann. Sie wäre aber ein wertvolles Instrument, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Doch selbst dazu sind einige Lehrer nicht bereit!
Dass die GEW nun die Gerichtsentscheidung begrüßt, zeigt erneut, dass diese Gewerkschaft keinerlei Interesse an einer guten Unterrichtsgestaltung hat, sondern die Interessen ihrer Klientel auf dem Rücken unserer Kinder rücksichtslos durchboxt. Während andere Berufsgruppen selbstverständlich Überstunden leisten, um das Gemeinwesen am Laufen zu halten, leistet die GEW bei Lehrkräften maximalen Widerstand gegen jede Form auch der vergüteten Mehrarbeit. Wer so wenig Gemeinsinn hat, sollte das Wort ‚sozial‘ nicht mehr in den Mund nehmen!“

https://afdfraktion-lsa.de/nicht-eine-stunde-mehr-fuer-unsere-kinder/
5.9.2025