5. September 2025

Nicht eine Stunde mehr für unsere Kinder! – Bundesverwaltungsgericht kippt “Vorgriffsstunde”

Pres­se­mit­tei­lung vom 5. Sep­tem­ber 2025

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat ent­schie­den, die 2023 ein­ge­führ­te soge­nann­te Vor­griffs­stun­de in Sach­sen-Anhalt für unwirk­sam zu erklä­ren. Damit folgt das Gericht der Kla­ge zwei­er Lehrkräfte.

Dazu erklärt Dr. Hans-Tho­mas Till­schnei­der, Spre­cher der AfD-Land­tags­frak­ti­on für Bil­dung, Kul­tur und Wis­sen­schaft: „Wäh­rend unse­re Kin­der seit Jah­ren unter Unter­richts­aus­fall lei­den, kämp­fen Tei­le der Leh­rer­schaft beharr­lich dafür, vom Dienst nach Vor­schrift kein Jota abwei­chen zu müs­sen. Dabei bedeu­tet die Vor­griffs­stun­de nicht ein­mal eine ein­sei­ti­ge Erhö­hung der Arbeits­leis­tung. Es han­delt sich um eine ein­zi­ge (!) Stun­de Mehr­ar­beit pro Woche, die wahl­wei­se monat­lich aus­ge­zahlt oder einem Arbeits­zeit­kon­to gut­ge­schrie­ben wer­den kann. Sie wäre aber ein wert­vol­les Instru­ment, um Unter­richts­aus­fall zu ver­mei­den. Doch selbst dazu sind eini­ge Leh­rer nicht bereit!

Dass die GEW nun die Gerichts­ent­schei­dung begrüßt, zeigt erneut, dass die­se Gewerk­schaft kei­ner­lei Inter­es­se an einer guten Unter­richts­ge­stal­tung hat, son­dern die Inter­es­sen ihrer Kli­en­tel auf dem Rücken unse­rer Kin­der rück­sichts­los durch­boxt. Wäh­rend ande­re Berufs­grup­pen selbst­ver­ständ­lich Über­stun­den leis­ten, um das Gemein­we­sen am Lau­fen zu hal­ten, leis­tet die GEW bei Lehr­kräf­ten maxi­ma­len Wider­stand gegen jede Form auch der ver­gü­te­ten Mehr­ar­beit. Wer so wenig Gemein­sinn hat, soll­te das Wort ‚sozi­al‘ nicht mehr in den Mund nehmen!“

https://afdfraktion-lsa.de/nicht-eine-stunde-mehr-fuer-unsere-kinder/

5.9.2025