Qualifikation statt Quote – Gleichstellungspolitik an Universitäten beenden
Antrag vom 2. September 2025
Drucksache 8/5885 (2 S.)
Kurzbeschreibung
Mit Antrag der AfD-Fraktion wird die Landesregierung aufgefordert, alle Gleichstellungsprogramme an Universitäten und Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt zu beenden. Das „Ziel der Gleichstellung“ soll im Hochschulgesetz Sachsen-Anhalts durch den Grundsatz der Gleichberechtigung ersetzt werden. An Hochschulen und Universitäten in Sachsen-Anhalt wird seit Jahren eine Gleichstellungspolitik betrieben, die den Grundsatz der Qualifikation zugunsten politisch motivierter Quoten und Fördermaßnahmen unterläuft. Eine moderne Wissenschafts- und Hochschulpolitik muss sich jedoch an den Prinzipien der Gleichberechtigung, der Chancengleichheit und der Leistungsorientierung ausrichten. Geschlecht darf dabei weder Vor- noch Nachteil sein. Die Beendigung der Gleichstellungspolitik und die Streichung des Gleichstellungsziels im Hochschulgesetz sind notwendige Schritte, um den Hochschulen in Sachsen-Anhalt wieder eine sachgerechte, freie und leistungsorientierte Personalpolitik zu ermöglichen.
Antrag
Qualifikation statt Quote – Gleichstellungspolitik an Universitäten beenden
Der Landtag wolle beschließen:
- Die Landesregierung wird aufgefordert, alle Gleichstellungsprogramme an Universitäten und Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt zu beenden, insbesondere Frauenförderprogramme einschließlich der Teilnahme am Professorinnenprogramm III.
- Das „Ziel der Gleichstellung“ im Hochschulgesetz Sachsen-Anhalts ist zu streichen und durch den Grundsatz der Gleichberechtigung zu ersetzen.
- Die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen wird aufgehoben.
- Die Vergabe von Professuren, Stipendien, Lehrstühlen und Universitätsstellen hat ausschließlich nach fachlicher und wissenschaftlicher Qualifikation zu erfolgen. Es ist eine landesrechtliche Regelung zu schaffen, wonach Geschlechterquoten an den Universitäten und Hochschulen generell rechtswidrig sind.
- Die Zielvereinbarungen sind dementsprechend anzupassen.
Begründung
An Hochschulen und Universitäten in Sachsen-Anhalt wird seit Jahren eine Gleichstellungspolitik betrieben, die den Grundsatz der Qualifikation zugunsten politisch motivierter Quoten und Fördermaßnahmen unterläuft. Programme wie das Professorinnenprogramm III bevorzugen Bewerberinnen allein aufgrund ihres Geschlechts und diskriminieren damit Männer sachgrundlos.
Das im Hochschulgesetz verankerte „Ziel der Gleichstellung“ verengt den Blick auf ein rein geschlechterbezogenes Kriterium und missachtet den Grundsatz, dass allein die individuelle Leistung und Eignung entscheidend sein sollten. Die staatliche Förderung solcher Programme propagiert zudem Elemente des „Gender-Mainstreaming“ – eine Ideologie, die in die Freiheit von Wissenschaft und Lehre eingreift, gewachsene Geschlechtsidentitäten relativiert und den gesellschaftlichen Zusammenhalt schwächt.
Darüber hinaus beschneiden Gleichstellungsmaßnahmen die Autonomie der Hochschulen erheblich. Entscheidungen über Personalfragen müssen in die alleinige Verantwortung der Hochschulen fallen, ohne politische Vorgaben oder Zielvorgaben zur Geschlechterquote.
Quotenregelungen und Fördermaßnahmen für einzelne Gruppen führen zu einer Abkehr vom Leistungsprinzip, untergraben den Wettbewerb um die besten Köpfe und schwächen die Qualität von Forschung und Lehre.
Eine moderne Wissenschafts- und Hochschulpolitik muss sich an den Prinzipien der Gleichberechtigung, der Chancengleichheit und der Leistungsorientierung ausrichten. Geschlecht darf dabei weder Vor- noch Nachteil sein. Die Beendigung der Gleichstellungspolitik und die Streichung des Gleichstellungsziels im Hochschulgesetz sind notwendige Schritte, um den Hochschulen in Sachsen-Anhalt wieder eine sachgerechte, freie und leistungsorientierte Personalpolitik zu ermöglichen.
Oliver Kirchner
Fraktionsvorsitz
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d5885aan.pdf
2.9.2025