28. März 2018

Null Toleranz für notorische Schulschwänzer!

Dazu erklärt Dr. Hans-Tho­mas Till­schnei­der, Spre­cher für Bil­dung, Kul­tur und Wis­sen­schaft der AfD-Frak­ti­on im Land­tag von Sach­sen-Anhalt: „In unse­rem Land herrscht Schul­pflicht. Sie ist eine der ers­ten Pflich­ten, die Her­an­wach­sen­de erfül­len müs­sen. Wenn wir die­se Pflicht nicht durch­set­zen, das heißt ihre Ver­let­zung mit Stra­fe ahn­den, wie sol­len wir den Jugend­li­chen dann über­haupt bei­brin­gen, dass sie Pflich­ten erfül­len müssen? 

Für die AfD-Frak­ti­on besteht kein Zwei­fel: Der Schul­schwän­zer-Arrest muss blei­ben, zumal er gegen­wär­tig ohne­hin nur ver­hängt wird, nach­dem eine Fül­le von ‚wei­chen’ Maß­nah­men kei­ne Wir­kung gezeigt haben. Hier wäre zu fra­gen, ob es tat­säch­lich meh­re­rer münd­li­cher und schrift­li­cher Ermah­nun­gen und alter­na­ti­ver Beschu­lungs­an­ge­bo­te bedarf, bevor ein noto­ri­scher Schul­schwän­zer in Arrest geschickt wird oder ob es nicht sinn­voll wäre, den Jugend­ar­rest schnel­ler zu ver­hän­gen. Wie gene­rell im Jugend­straf­recht muss auch hier die Stra­fe auf dem Fuße fol­gen, damit der erzie­he­ri­sche Effekt nicht ver­lo­ren geht.“

http://www.afdfraktion-lsa.de/null-toleranz-fuer-notorische-schulschwaenzer/