25. Februar 2021

Liebesgrüße vom Deutschen Hochschulverband!

Daß der Deut­sche Hoch­schul­ver­band mei­nen Rück­tritt vom Amt des Spre­chers für Bil­dung, Kul­tur und Wis­sen­schaft der AfD-Frak­ti­on Sach­sen-Anhalt for­dert, war mir schon aus der Pres­se bekannt. Daß der Deut­sche Hoch­schul­ver­band mir aber auch einen schö­nen Brief geschrie­ben hat, habe ich erst heu­te früh nach Sich­tung mei­nes Land­tags­post­fachs bemerkt.Für den, der nicht weiß, wor­um es geht: Eine gewis­se Frau Pro­fes­sor Mau­re­en Mai­sha Auma hat in einem Inter­view im Tages­spie­gel erklärt, deut­sche Uni­ver­si­tä­ten sei­en ihr zu weiß, es gäbe nicht genü­gend dun­kel­häu­ti­ge Men­schen im Lehr­per­so­nal. Ich habe die­se poli­ti­sche For­de­rung in adäqua­ter Schär­fe zurück­ge­wie­sen: Einer solch aber­wit­zi­gen For­de­rung, ent­ge­gen dem Prin­zip der Besten­aus­le­se eine Aus­le­se nach Kri­te­ri­en der Haupt­far­be vor­zu­neh­men, muß nicht wider­spruchs­los hin­ge­nom­men wer­den. Und selbst­ver­ständ­lich muß der deut­sche Steu­er­zah­ler so etwas nicht subventionieren.

Bern­hard Kem­pen, der Vor­sit­zen­de des Deut­schen Hoch­schul­ver­ban­des, sieht nun dar­in eine Ver­let­zung (!) der Wis­sen­schafts­frei­heit aus Art. 5 Abs. 3 GG. Das ist natür­lich Unsinn. Eine Ver­let­zung ist ein nicht gerecht­fer­tig­ter Ein­griff. In die Wis­sen­schafts­frei­heit von Frau Pro­fes­sor Auma habe ich schon allein des­halb nicht ein­ge­grif­fen, weil die­se Frei­heit durch mei­ne Mei­nungs­äu­ße­rung nicht im gerings­ten beein­träch­tigt wird. Ganz abge­se­hen davon hat Frau Pro­fes­sor Auma ihre Mei­nung im Tages­spie­gel erkenn­bar nicht in Aus­übung ihrer Wis­sen­schafts­frei­heit ver­kün­det, son­dern hat sich am all­ge­mein-poli­ti­schen Dis­kurs betei­ligt, womit ihre Mei­nungs­äu­ße­rung der Mei­nungs­frei­heit (Art. 5 Abs. 1 GG) unter­fällt. Und da gilt: Wer sich strit­tig und pole­misch äußert, muß Wider­spruch in ähn­li­cher Ton­la­ge aushalten.

Ich neh­me die Rück­tritts­auf­for­de­rung von Bern­hard Kem­pen des­halb auch nicht als Ver­such, in mei­ne Man­dats­aus­übung ein­zu­grei­fen, son­dern als Mei­nungs­äu­ße­rung. Selbst­ver­ständ­lich den­ke ich nicht dar­an, von mei­nem Amt als Spre­cher der AfD-Frak­ti­on im Land­tag von Sach­sen-Anhalt für Bil­dung, Kul­tur und Wis­sen­schaft zurück­zu­tre­ten. Glaubt Bern­hard ernst­haft, eine gestan­de­ne AfD-Frak­ti­on wür­de sich von sol­chen Auf­for­de­run­gen ein­schüch­tern las­sen? Sein Brief hat für Hei­ter­keit in der Frak­ti­on gesorgt. Wir neh­men die­sen hilf­lo­sen Ver­such als Ein­ge­ständ­nis, daß – unse­rem Rechts­staat sei’s gedankt – man kei­ne Mög­lich­kei­ten hat, einen Frak­ti­ons­spre­cher für einen poli­ti­schen Stand­punkt zu sank­tio­nie­ren. Und so ver­sucht man es mit zahn­lo­sen Rücktrittsforderungen.

Hans-Tho­mas Tillschneider