Der Fall Rosenstein: Ein Opfer linker Hysterie!
Ende 2020 wurde Jan Rosenstein, der Leiter des Ausländeramtes im Saalekreis, entlassen, weil der Verdacht im Raum stand, er habe Hakenkreuze verschickt und eine Albanerin sexuell genötigt. Die Ermittlungen gegen ihn allerdings wurden im Mai 2021 eingestellt. Jetzt wird sogar gegen diejenigen, die Rosenstein damals angezeigt haben, wegen falscher Verdächtigung ermittelt.
Dazu erklärt Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Vorsitzender der AfD-Fraktion Saalekreis: „Sobald auch nur der Anschein eines Verdachts im Raum steht, jemand habe eine Straftat gegen Ausländer begangen oder Symbole des Nationalsozialismus verwendet, wird nicht nur die rechtsstaatliche gebotene Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt, auch der Verstand setzt aus, und die Medien veranstalten gemeinsam mit den Entscheidungsträgern eine Hexenjagd, die Vergleiche mit der mittelalterlichen Hexenverfolgung nicht zu scheuen braucht. Eine solche Hexenjagd hat Jan Rosenstein den Posten als Leiter des Ausländeramtes gekostet, ohne daß die Vorwürfe auch nur ansatzweise untermauert werden konnten. Jetzt geht die Staatsanwaltschaft sogar dem Verdacht nach, daß die Vorwürfe völlig frei erfunden wurden. Sollte sich dieser Verdacht erhärten, müssen die falschen Verdächtiger die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen!
Allen Beteiligten dürfte klar gewesen sein, daß es sich bei diesem Skandal und der voreiligen Anzeige um eine Intrige linker Kräfte gehandelt hat, denen Rosenstein schon immer ein Dorn im Auge war, weil er dafür bekannt war, im Umgang mit den Asylbewerbern die angemessene Strenge an den Tag zu legen. Wir wünschen Jan Rosenstein, daß er die Angriffe gut verkraftet und jetzt vollständige Rehabilitation erlangt. Von der Kreisverwaltung erwarten wir, daß sie ihre Fehler eingesteht und sich ihrer Verantwortung bewußt zeigt, indem sie Rosenstein von sich aus Schadensersatzleistungen anbietet. Schließlich sollten wir künftig alle darauf achten, bei ähnlichen Verdächtigungen nicht in die üblichen Verurteilungsreflexe zu verfallen, sondern immer gründlich zu prüfen, was an Vorwürfen beweisbar ist, bevor Konsequenzen gezogen werden.“
14.10.2021