Bürger sind nicht gleich Einwohner – Für eine differenzierte Verpflichtungsformel!
Antrag an den Kreistag Saalekreis – Konstituierende Sitzung 2. Juli 2019
Antragsteller: AfD-Fraktion
Titel: Bürger sind nicht gleich Einwohner – Für eine differenzierte Verpflichtungsformel!
Der Kreistag möge beschließen:
In der Formel zur Verpflichtung der Mitglieder des Kreistags Saalekreis zur konstituierenden Sitzung wird der Passus „sein Wohl und das seiner Einwohner“ durch „sein Wohl, das seiner Bürger, deren Kinder und künftiger Generationen“ ersetzt.
Begründung
Nach § 21 Abs. 1 KVG LSA ist jeder, der in einer Kommune wohnt, Einwohner. Bürger dagegen sind nach § 21 Abs. 2 KVG LSA ausschließlich Deutsche im Sinne des Art. 116 GG oder Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Kommune wohnen.
Nur die Bürger, nicht aber die Einwohner, haben die Mitglieder des Kreistages gewählt; die Mitglieder des Kreistages können somit nur den Bürgern verpflichtet sein. Diese Verpflichtung gilt auch gegenüber den Familien der Bürger, mithin ihren Kindern, die mit Erreichen des 16. Lebensjahres selbst zu Bürgern werden. Sie schließt auch künftige Generationen ein.
Eine solche Verpflichtung umfaßt aber nicht jene Einwohner, die keine Bürger sind und aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit auch nicht durch Erreichen einer Altersgrenze zu Bürgern werden, also z.B. alle Ausländer aus einem Land außerhalb der EU, Asylanten, Geduldete etc. Sie haben Anspruch, menschenwürdig behandelt zu werden. Sie haben aber keinen Anspruch darauf, daß ihr Wohl durch die Mitglieder des Kreistags besonders gefördert wird, zumindest keinen Anspruch, der dem Anspruch der Bürger und dem Anspruch der Kinder der Bürger vergleichbar wäre.
Dies gilt es in der Verpflichtungsformel deutlich zu machen. Die AfD-Fraktion Saalekreis wehrt sich dagegen, daß die Unterschiede zwischen der Gruppe der Staatsbürger und denen, die nicht zu unserem Staat gehören, systematisch abgebaut und aufgehoben werden.
Dr. Hans-Thomas Tillschneider
Vorsitzender AfD-Fraktion Saalekreis
2.7.2019