Ohne Ablenkung lernen – Smartphones im Unterricht nur noch ausgeschaltet oder im Flugmodus erlauben!
Antrag vom 26. Oktober 2023
Drucksache 8/3286 (2 S.)
Kurzbeschreibung:
Studien haben nachgewiesen, dass Smartphones in den Händen von Kindern und Jugendlichen u. a. ein hohes Suchtpotential entwickeln können, Aufmerksamkeitsstörungen auslösen und sich die Lernleistungen auf allen Gebieten nachweisbar verschlechtern. Mittels Verordnung beabsichtigt die AfD-Fraktion daher, an allen öffentlichen Schulen Sachsen-Anhalts die Regelung zu verfügen, dass im Unterricht grundsätzlich die Nutzung von Smartphones und anderen mobilen Endgeräten zu persönlichen Zwecken untersagt ist und eine Nutzung von Smartphones und anderen mobilen Endgeräten nur zu Unterrichtszwecken und auf Anweisung des Lehrers erfolgen darf.
Antrag:
Ohne Ablenkung lernen – Smartphones im Unterricht nur noch ausgeschaltet oder im Flugmodus erlauben!
Der Landtag wolle beschließen:
I. Der Landtag stellt fest, dass
a) im Zuge der Digitalisierung die vielfältigen Gefahren und negativen Effekte zu oft ausgeblendet und marginalisiert werden;
b) der Unterricht im Interesse der Schüler möglichst störungs- und ablenkungsfrei gestaltet werden muss und daher Smartphones und andere mobile Endgeräte in Schulen allein zu Unterrichtszwecken genutzt werden.
II. Die Landesregierung wird aufgefordert:
Mittels Verordnung wird an allen öffentlichen Schulen Sachsen-Anhalts die Regelung verfügt, dass
a) Smartphones und andere mobile Endgeräte im Unterricht in den Flugmodus geschaltet oder komplett ausgeschaltet werden müssen, um Ablenkungen zu vermeiden;
b) im Unterricht grundsätzlich die Nutzung von Smartphones und anderen mobilen Endgeräten zu persönlichen Zwecken untersagt ist;
c) eine Nutzung von Smartphones und anderen mobilen Endgeräten nur zu Unterrichtszwecken und auf Anweisung des Lehrers erfolgen darf;
d) bei Zuwiderhandlungen die Lehrkraft berechtigt ist, das Smartphone bzw. andere mobile Endgeräte sicherzustellen und bis zur Abholung am Ende des Schultages durch den Eigentümer oder die Eltern im Sekretariat abzugeben – wobei das Schulpersonal für eventuell auftretende Defekte an den Geräten nicht haftbar ist – und
e) bei wiederholten Verstößen ein bis zu 14-tägiges komplettes Nutzungsrechtsverbot mit zusätzlicher Benachrichtigung der Eltern auferlegt werden kann.
Begründung
Die Digitalisierung ist mit vielfältigen Gefahren und negativen Effekten begleitet, die zu oft vernachlässigt werden. Insbesondere ist dies bei Kindern und Jugendlichen und im schulischen Digitalisierungsprozess festzustellen. Studien haben nachgewiesen, dass Smartphones in den Händen von Kindern und Jugendlichen u. a. ein hohes Suchtpotential offenbaren, Aufmerksamkeitsstörungen auslösen und sich die Lernleistungen auf allen Gebieten nachweisbar verschlechtern.
Smartphones und andere mobile Endgeräte stellen bei unterrichtsferner Nutzung durch ihre vielfältigen Ablenkungsimpulse einen Störfaktor im Unterricht dar.
Ein privates Nutzungsverbot während des Schultages hätte positive Effekte auf die Leistungs-fähigkeit der Schüler, wie Studien bestätigen.
Um Smartphones weitestgehend aus Schule und Unterricht herauszuhalten, bedarf es einer landesweit verbindlichen, einheitlichen Regelung, die außerhalb der Konferenzbeschlüsse der einzelnen Schulen geregelt werden muss.
Diese Maßnahme kann dazu beitragen, die Konzentration der Schüler im Unterricht zu verbessern sowie eine störungsfreie Lernumgebung zu schaffen.
Darüber hinaus kann die digitale Reizüberflutung, der Kinder und Jugendliche tagtäglich ausgesetzt sind, abgemildert werden, wenn es Auszeiten für die Nutzung eines Smartphones gibt. Somit ist die Nutzungseinschränkung in der Schule eine Hilfestellung zum bewussteren Umgang mit Smartphones wie auch zur Ausbildung echter digitaler Kompetenz.
Oliver Kirchner
Fraktionsvorsitz
26.10.2023