Meinungsfreiheit verteidigen! Akademische Freiheit und Meinungspluralismus statt „Cancel Culture“, Wokeismus und Politischer Korrektheit an den Hochschulen Sachsen-Anhalts!
Antrag vom 4. Juni 2024
Drucksache 8/4243 (3 S.)
Kurzbeschreibung:
Studenten und Lehrkräfte werden zunehmend mit Repressalien und Benachteiligungen in den Hochschulen konfrontiert, wenn sie als kontrovers geltende Meinungen vertreten, insbesondere wenn diese dem ideologiebasierten linken Mainstream widersprechen. Mit Antrag der AfD-Fraktion wird die Landesregierung aufgefordert, die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit innerhalb des Rahmens der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vollumfänglich zu gewährleisten. Hierzu ist an den Hochschulen u. a. sicherzustellen, dass Kandidaten bei Besetzungsverfahren jeglicher Art keinerlei Nachteile erleiden, weil sie kontroverse oder politisch inkorrekte Meinungen vertreten. Studentische Leistungen sollen im Verdachtsfall mithilfe einer Zweitkorrektur überprüft werden. Sofern möglich, sind zum Schutz der Studenten vor politischer Diskriminierung anonymisierte Verfahren der Leistungsbewertung anzuwenden.
Antrag:
Meinungsfreiheit verteidigen! Akademische Freiheit und Meinungspluralismus statt „Cancel Culture“, Wokeismus und Politischer Korrektheit an den Hochschulen Sachsen-Anhalts!
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert:
- Sich zur Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit an sämtlichen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt zu bekennen.
- Die Hochschulen zu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit innerhalb des Rahmens der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vollumfänglich zu gewährleisten und dabei sicherzustellen, dass bei kontroversen oder unpopulären Meinungen weder Repressalien noch Nachteile abgeleitet werden können.
- Hierfür haben die Hochschulen Regelungen zu treffen, die
a) gewährleisten, dass Kandidaten bei Besetzungsverfahren jeglicher Art keinerlei Nachteile erleiden, weil sie kontroverse, unpopuläre oder politisch inkorrekte Meinungen vertreten;
b) ein ausdrückliches Verbot der Exmatrikulation wegen politisch inkorrekten Verhaltens festschreiben und
c) sicherstellen, dass ein Betreuungsverhältnis im Rahmen von Promotionen und Habilitationen aus politischen Gründen nicht einseitig durch den Betreuer aufgelöst werden kann. - Die Hochschulen haben zum Schutz der Studenten vor politischer Diskriminierung, wo immer möglich, anonymisierte Verfahren der Leistungsbewertung anzuwenden.
- Studenten, die den begründeten Verdacht hegen, bei der Leistungsbewertung politisch diskriminiert worden zu sein, erhalten das Recht, ihre Leistung von einem Zweitkorrektor ihrer Wahl neu bewerten zu lassen. Bei Auseinanderfallen der Bewertungen um mehr als einen Notenpunkt wird ein Drittkorrektor eingeschaltet.
- In den Fortschreibungen der jeweiligen Zielvereinbarungen zwischen Land und Universität sind die vorstehenden Punkte verbindlich aufzunehmen.
Begründung
Der tertiäre Bildungsbereich ist in Deutschland schon lange kein Ort des freien und wissenschaftlichen Meinungs- und Faktenaustausches mehr. Gerade in den für das menschliche Zusammenleben relevanten Bereichen der Human- und Gesellschaftswissenschaften herrscht eine linksliberale bis linksextremistische Hegemonie, welche alles verteufelt und angreift, was nicht in ihr „wokes“ Weltbild passt.
Die gewählte Studentenschaft ist beinahe zu 100 Prozent innerhalb dieser sektenartigen Strukturen organisiert, was sich in den öffentlichen Äußerungen der Hochschulgruppen und Studentenräte mehr als deutlich niederschlägt. Beispiele hierfür finden sich mannigfaltig in den mantrahaft wiederholten Forderungen gegen alles, was sich auch nur ansatzweise konservativ oder patriotisch anhört.
Studenten befinden sich zunehmend in der Situation, trotz der in § 4 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) garantierten „Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium“ und der damit verbürgten Grundrechte nach dem Grundgesetz, ihr Studium nicht ungehindert und mit den angestrebten Erfolgen abschließen zu können, wenn sie als kontrovers geltende Ideen, Meinungen und selbst wissenschaftliche Erkenntnisse vertreten, insbesondere, wenn diese dem ideologiebasierten linken Mainstream widersprechen. Ähnliches ist auf einzelne Vertreter der Dozentenschaft zu übertragen, die zunehmend der Gefahr unterliegen, Lehraufträge und finanzielle Zuschüsse zu verlieren, zudem Boykott und Ächtung ertragen müssen.
Aber auch auf der Ebene der Lehrkräfte und Professoren wird nichts unternommen, um sich diesem seit Jahrzehnten andauernden Trend entgegenzustellen, im Gegenteil. Dies ist allerdings nicht verwunderlich, muss doch jeder, der eine auch nur leicht abweichende Meinung äußert, mit schlimmsten Verleumdungen, Aufstiegssperren, Nicht-Bewilligung von Forschungsgeldern sowie körperlichen Angriffen auf sich und sein Eigentum rechnen.
Als positives Beispiel kann hier Großbritannien dienen. Unter Boris Johnsons konservativer Regierung im Jahr 2021 erstmalig eingebracht und im letzten Jahr unter dem Titel „Higher Education (Freedom of Speech) Act 2023“ in Kraft getreten, hat dieses Gesetz nämlich dieselbe Zielstellung.
Oliver Kirchner
Fraktionsvorsitz
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d4243aan.pdf
4.6.2024