Wissen statt Meinung, Toleranz statt Bevormundung: Politische Beeinflussung an Schulen bekämpfen! Gewidmet Charlie Kirk (gest. 10.09.2025)
Antrag vom 30. September 2025 (ausgegeben am 1. Oktober 2025)
Drucksache 8/6015 (3 S.)
Kurzbeschreibung
Politische Neutralität im Unterricht ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein funktionierendes demokratisches Bildungssystem. Der Beutelsbacher Konsens sollte diese Neutralität gewährleisten, erweist sich in der Praxis jedoch zunehmend als stumpfes Schwert. Lehrkräfte nutzen Freiräume, um ihre persönlichen politischen Einstellungen an Schüler weiterzugeben. Damit überschreiten sie ihre eigentliche pädagogische Rolle. Der Antrag der AfD-Fraktion sieht daher die Einführung verbindlicher Regelungen vor, die sicherstellen sollen, dass sämtliche Lehrkräfte aller Schulformen im Land Sachsen-Anhalt einem pädagogischen Mäßigungsgebot unterliegen. Demnach ist es allen Lehrkräften untersagt, im Unterricht oder im schulischen Umfeld parteipolitische oder weltanschaulich-ideologische Beeinflussung vorzunehmen. Politische Bewertungen und Stellungnahmen sind zu unterlassen, Lehrer sollen lediglich gegen Intoleranz und Respektlosigkeit, Fanatismus und meinungsbezogene Beleidigungen vorgehen. Die Schulbehörden werden außerdem angewiesen, künftig keine Umbenennungen oder Neugründungen von Schulen zu genehmigen, deren Namen eine eindeutige politische oder weltanschauliche Tendenz zum Ausdruck bringen.
Antrag
Wissen statt Meinung, Toleranz statt Bevormundung: Politische Beeinflussung an Schulen bekämpfen! Gewidmet Charlie Kirk (gest. 10.09.2025)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung führt verbindliche Regelungen folgenden Inhalts ein:
- Sämtliche Lehrkräfte aller Schulformen im Land Sachsen-Anhalt unterliegen einem pädagogischen Mäßigungsgebot. Demnach ist es allen Lehrkräften untersagt, im Unterricht oder im schulischen Umfeld parteipolitische oder weltanschaulich-ideologische Beeinflussung vorzunehmen. Dazu zählen insbesondere:
a) das Äußern persönlicher politischer Meinungen im Unterricht,
b) die Werbung für oder Abwertung von politischen Parteien, Gruppen oder Strömungen,
c) das Anbringen von Plakaten, Prospekten oder Verteilen von Flugblättern, Zeitungen oder anderen Printmedien, die eine bestimmte politische Ansicht vertreten. - Lehrkräfte haben in politisch relevanten Unterrichtsfächern (z. B. Sozialkunde, Geschichte, Gemeinschaftskunde) die Rolle des Moderators einzunehmen und politische Neutralität im Unterricht zu wahren:
a) Sie sollen Fakten darstellen, historische und politische Entwicklungen aufzeigen, das politische System mit seiner freiheitlich demokratischen Grundordnung erklären und so den Rahmen für offene Debatten bereitstellen.
b) Politische Bewertungen und Stellungnahmen sind zu unterlassen.
c) Ziel ist die Schüler zu befähigen, sich in Freiheit und ohne Gängelung eine eigene Meinung zu bilden, und sie zu Toleranz zu erziehen.
d) Die Lehrer sollen lediglich gegen Intoleranz und Respektlosigkeit, Fanatismus und meinungsbezogene Beleidigungen vorgehen. - Die Schulbehörden werden angewiesen, künftig keine Umbenennungen oder Neugründungen von Schulen zu genehmigen, deren Namen eine eindeutige politische oder weltanschauliche Tendenz zum Ausdruck bringen. Bereits bestehende derartige Namen sind zu überprüfen und ggf. ist auf eine Umbenennung hinzuwirken.
- Das Bildungsministerium benennt aus dem Stab seiner Beamten einen Beauftragten für Beschwerden wegen politischer Beeinflussung an Schulen. Dessen Kontaktdaten werden im Netz und an allen Schulen so veröffentlicht, dass jeder, der Opfer von politischer Beeinflussung geworden ist, sich an ihn wenden kann.
- Es ist ein jährlicher Bericht an den Landtag vorzulegen, in dem dokumentiert wird, inwieweit Fälle politischer Einflussnahme bekannt wurden und wie diese sanktioniert wurden.
Begründung
Politische Neutralität im Unterricht ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein funktionierendes demokratisches Bildungssystem. Die Schule hat die Aufgabe, Wissen zu vermitteln, Orientierung zu geben und junge Menschen zu befähigen, sich eigenständig eine Meinung zu bilden.
Der Beutelsbacher Konsens sollte diese Neutralität gewährleisten, erweist sich in der Praxis jedoch zunehmend als stumpfes Schwert. Lehrkräfte nutzen Freiräume, um ihre persönlichen politischen Einstellungen an Schüler weiterzugeben. Damit überschreiten sie ihre eigentliche pädagogische Rolle. Statt Neutralität herrscht oftmals eine subtile oder offene politische Beeinflussung vor.
Beispiele aus den vergangenen Jahren zeigen, dass sich Unterrichtsinhalte und schulische Projekte teilweise zu politischen Kampagnen entwickeln, bei denen Schüler nicht als selbständig Denkende, sondern als Zielgruppe für weltanschaulich-ideologische Überzeugungsarbeit betrachtet werden.
Es ist nicht die Aufgabe von Lehrkräften, parteipolitische Stellungnahmen abzugeben oder politische Gruppen zu bewerten. Lehrkräfte sollen vielmehr Fakten bereitstellen, Debatten moderieren und einen offenen Raum für Diskussion schaffen.
Darüber hinaus ist es notwendig, dass Schulen auch in ihrer Namensgebung neutral bleiben. Namen, die eine politische Haltung ausdrücken, widersprechen der Verpflichtung zur Neutralität und signalisieren Schülern bereits beim Betreten des Schulgebäudes eine bestimmte ideologische Ausrichtung.
Schulen sind Orte des Lernens, nicht der Indoktrination. Die Schüler sollen auf Basis von Fakten, Wissen und offener Diskussion selbst zu mündigen Bürgern heranwachsen. Mehr Wissen – weniger Meinung im Unterricht ist das Gebot der Stunde.
Ulrich Siegmund
Fraktionsvorsitz
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d6015aan.pdf
30.9.2025 (ausgegeben am 1.10.2025)