Landesmittel für die Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt streichen!
Antrag vom 8. Dezember 2025 (ausgegeben am 9. Dezember 2025)
Drucksache 8/6334 (2 S.)
Kurzbeschreibung
Mit Antrag der AfD-Fraktion wird die Landesregierung aufgefordert, die laufende Landeszuwendung an die Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt e. V. in Höhe von jährlich 70.000 Euro einzustellen. Nach der Landeshaushaltsordnung sind bei der Planung und Umsetzung des Haushalts die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Angesichts der angespannten Haushaltslage muss jede Subvention gemäß § 7 LHO auf Notwendigkeit, Wirksamkeit und Priorität geprüft werden. Die Evangelische Akademie ist eng mit kirchlichen Finanzstrukturen verbunden; daher ist fraglich, ob staatliche Kofinanzierung gerechtfertigt ist, wenn erhebliche kirchliche Kapital- und Ertragsquellen zur Verfügung stehen. Neben der finanziellen Bewertung ist auch der inhaltliche Kurs der Akademie kritisch zu betrachten. Ihr ursprünglicher Anspruch, eine christlich orientierte Bildungsarbeit zu leisten, wird zunehmend durch eine einseitige politische Ausrichtung überlagert. Diese richtet sich erkennbar gegen die politische Opposition und führt zur Verwässerung traditioneller christlicher Werte. Damit erfüllt die Einrichtung weder ihre staatsbürgerliche Bildungsaufgabe noch ihren kirchlichen Bildungsauftrag in angemessener Weise.
Antrag
Landesmittel für die Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt streichen!
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die laufende Landeszuwendung an die Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt e. V. in Höhe von jährlich 70.000 Euro einzustellen.
Begründung
Nach der Landeshaushaltsordnung ist die Landesregierung verpflichtet, bei der Planung und Umsetzung des Haushalts die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Angesichts der angespannten Haushaltslage muss jede Subvention gemäß § 7 LHO auf Notwendigkeit, Wirksamkeit und Priorität geprüft werden. Die Evangelische Akademie ist eng mit kirchlichen Finanzstrukturen verbunden; daher ist fraglich, ob staatliche Kofinanzierung gerechtfertigt ist, wenn erhebliche kirchliche Kapital- und Ertragsquellen zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine weitere Zuwendung sachlich begründet ist. Öffentliche Mittel sind auf staatliche Kernaufgaben zu konzentrieren, und das Subsidiaritätsprinzip verlangt, dass staatliche Förderung nur dort erfolgt, wo Eigenleistung und Selbstfinanzierung nicht möglich sind. Somit erscheint eine fortgesetzte Landesförderung nicht gerechtfertigt.
Neben der finanziellen Bewertung ist auch der inhaltliche Kurs der Akademie kritisch zu betrachten. Ihr ursprünglicher Anspruch, eine christlich orientierte Bildungsarbeit zu leisten, wird zunehmend durch eine einseitige politische Ausrichtung überlagert. Diese richtet sich erkennbar gegen die politische Opposition und führt zur Verwässerung traditioneller christlicher Werte. Damit erfüllt die Einrichtung weder ihre staatsbürgerliche Bildungsaufgabe noch ihren kirchlichen Bildungsauftrag in angemessener Weise.
Die Akademie zeigt in ihrer Gesamtheit eine zunehmend politisierte Ausrichtung, wie man sie auch von grünen Parteistrukturen erwarten könnte. Statt ihrem eigentlichen Auftrag nachzukommen, rückt sie verstärkt Themen in den Mittelpunkt, die typische Positionen der etablierten Parteien widerspiegeln: Klimadogmen, Genderpolitik, Regenbogen-Agenda, die „sozial-ökologische Transformation“ sowie die Förderung umfangreicher Migration. Damit entfernt sie sich zunehmend von einer klassisch christlichen Orientierung und verliert erkennbar an inhaltlicher Ausgewogenheit.
Ulrich Siegmund
Fraktionsvorsitz
Antrag als PDF-Datei
https://afdfraktion-lsa.de/landesmittel-fuer-die-evangelische-akademie-sachsen-anhalt-streichen/
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d6334aan.pdf
8.12.2025 (ausgegeben am 9.12.2025)